25.04.2012 - 3.14 Dienstaufsichtsbeschwerde des Stadtverordneten ...

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Dazu wurde eine aktualisierte Stellungnahme des Oberbürgermeisters mit Datum vom 25. April 2012 als Tischvorlage ausgereicht.

 

Herr Schüler führt eingangs aus, dass der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu den Sitzungen einlade und die Versammlung leite – viel mehr könne er in seiner Funktion nicht leisten. Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde werfe Herr Menzel dem Oberbürgermeister eine Dienstpflichtverletzung vor und in der Stellungnahme sagt der Oberbürgermeister, er habe alles getan um die Akteneinsicht zu gewähren.  Er könne als Vorsitzender weder ausschließen noch bestätigen, dass eine Dienstpflichtverletzung vorliege und brauche deshalb eine Institution, die das kläre. deshalb habe er in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag unterbreitet, die Kommunalaufsicht darum zu bitten.

 

Herr von der Osten-Sacken betont, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nur dafür geeignet sei, eine persönliche Dienstpflichtverletzung zu rügen. Das sei hier aber nicht der Fall, so dass er sich frage, was die Kommunalaufsicht machen soll. Herr Schubert verweist darauf, dass auch er diese Akteneinsicht beantragt habe und nachdem eine rechtliche Klärung zum Ort der Einsichtnahme erfolgt sei, diese auch erhalten habe.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass er eine entsprechende Gesellschaftsanweisung unterschrieben habe.

Damit, so Herr Schüler, blieben drei Möglichkeiten, entweder die Dienstaufsichtsbeschwerde anzunehmen, sie abzulehnen oder die Kommunal-aufsicht anzurufen.

Herr Schultheiß spricht sich dagegen aus, da keine persönliche Dienstpflichtverletzung erkennbar sei und schlägt vor, die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuweisen und Herrn Menzel den Rechtsweg zu empfehlen.

 

Nachdem Herr Menzel den Sachverhalt aus seiner Sicht dargestellt hat, empfiehlt Herr Schubert ihm, seine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuziehen, da sich seine Beschwerde gegen Herrn Klipp und Herrn Jesse richte.

 

Im Ergebnis der Diskussion zieht Herr Menzel seine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück.

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