25.04.2012 - 3.4.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Der Oberbürgermeister verweist auf  die in der letzten Hauptausschusssitzung abgegebene Stellungnahme der Mitgesellschafter und die von der Verwaltung überarbeitet Drucksache 12/SVV/0045 in der Fassung vom 24.04.2012, die als Tischvorlage ausgereicht worden ist.  Hier sei im Punkt 1.1 der Gaststatus für einen Vertreter der Arbeitnehmerschaft  vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom Januar dieses Jahres gestrichen worden. Dies finde sich in der Begründung entsprechend wieder.

 

Herr Dr. Scharfenberg begründet den Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Aufsichtsrat der EWP anlehnend an den der SWP auf 16 zu erweitern, damit  alle Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern sowie ein Arbeitnehmervertreter Sitz und Stimme im Aufsichtsrat haben. Sollte dieser Antrag keine Zustimmung finden, bittet er um eine Abstimmung mit 13 Mitgliedern.

Der Oberbürgermeister betont, dass die Vertreter der E.ON Edis deutlich gemacht hätten, einer Erhöhung der Anzahl auf mehr als 12 Aufsichtsratsmitglieder nicht zuzustimmen. Auf die Nachfrage, ob die höchstrichterliche Entscheidung dabei eine Rolle gespielt habe, entgegnet er, dass diese bei den Mitgesellschaftern bekannt gewesen sei, aber in der Diskussion keine Rolle gespielt habe.

 

 

Herr Sändig betont, dass die Vertreter der E.ON Edis AG keine begründeten Argumente vorgebracht hätten, außer, es nicht zu wollen. Das sei angesichts der Arbeit der Tranzparenzkommission schwer nachzuvollziehen. Ebenso sei nicht verständlich, warum kleine, kritische Fraktionen ausgeschlossen werden sollen.

 

In der weiteren Diskussion spricht sich Herr Rietzr eine Abstimmung aus, da die Zustimmung der Mitgesellschafter nun einmal gebraucht werde und „die Sache nur verzögere“. Herr Exner schließt daran an und betont, dass eine Beurkundung nicht stattfinden könne, wenn der Mitgesellschafter nicht zustimmt. Dabei bleibe es bei dem alten Aufsichtsrat mit 9 Mitgliedern. Jetzt gebe es aber die Chance, auf 12 zu erhöhen, was nicht bedeutet, dass mit den Verhandlungen aufgehört wird.

Frau Dr. Schröter meint, man könne die Argumentation auch umdrehen und wenn ein Gaststatus nicht zulässig ist, einen Sitz mit Stimme für die Arbeitnehmervertreter einräumen. Sie verweist auf die Gewichtung der Anteile und setze dabei auf die Überzeugungskraft des Oberbürgermeisters. Hierzu, so der Oberbürgermeister, gebe es eine klare Auffassung von Herrn Dubberstein, dass die Fraktionen dem Arbeitnehmervertreter gern einen Sitz überlassen können.

Herr Schüler merkt an, dass seine Fraktion jetzt schon fast ein Jahr auf die Vergrößerung des Aufsichtsrates warte. Auch er habe Sympathie für einen Sitz für einen Arbeitnehmervertreter, aber hier bleiben zwei Möglichkeiten – entweder einen Sitz abzugeben oder weiter zu verhandeln.

 

Der Oberbürgermeister stellt den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung:

Reduzieren

 

Der Gesellschaftsvertrag der Energie und Wasser Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. April 2011 wird wie folgt geändert:

 

1.

1.1 § 9 Abs. 1: Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 16 (statt 9) Mitgliedern besteht.

Von den Gesellschaftern entsandt werden 10 (statt 6) Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und 5 (statt 3) Mitglieder von der E.ON edis AG (e.dis).

Darüber hinaus ist ein Vertreter der Belegschaft in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

1.2 § 10 Abs. 4 Satz 2: Er ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens 13 (statt 7) Mitglieder anwesend oder gemäß Abs. 5 Satz 5 vertreten sind, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.

 

1.3 § 10 Abs. 6 Satz 2: Ein Beschluss kommt nur zu Stande, wenn mindestens 13 (statt 7) Erklärungen vorliegen.

 

1.4 § 11 Abs. 6 Satz 1: Über die ihm vom Gesetz und von diesem Gesellschafts-vertrag zugewiesenen Aufgaben hinaus beschließt der Aufsichtsrat abschließend mit einer Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen seiner anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Mitglieder über: …

 

1.5 § 11 Abs. 7: Eine Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen ist nicht erforderlich – sondern nur die einfache Mehrheit – bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit i), t) und u).

 

 

1.6 § 11 Abs. 8 Satz 2: Eine Mehrheit von 13/16 (statt 7/9) der Stimmen ist daher nicht erforderlich – sondern nur die einfache Mehrheit – bei Beschlüssen zu Abs. 6 Satz 1 lit. b), e), g) bis h), j) l) bis r) und v) die ausschließlich die Wasserver-sorgungs- und Abwasserentsorgungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der

Gesellschaft betreffen.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechende Beschlüsse in den Gremien der EWP zu initiieren, da gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 des Gesellschafts-vertrages der EWP dieser nur einvernehmlich geändert werden kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            6

Ablehnung:                            9

Stimmenthaltung:              1

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

Der geänderte Beschluss, dass die Gesellschaft einen Aufsichtsrat hat, der aus 13 (statt 9) Mitgliedern besteht. wird mit

 

8 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 6 ja-Stimmen

und 2 Stimmenthaltungen.