30.05.2012 - 3.8 Gebührensatzungen der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
zurückgezogen
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Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Gebührensatzungen der Landeshauptstadt Potsdam hinsichtlich einer Anpassung der Gebührenhöhe für alle gebührenpflichtigen Leistungen zu prüfen. Basis der Prüfung sollten die realen, auf Grundlage der doppischen Haushaltsführung ermittelten Kosten sein.

 

Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur letzten Sitzung vor der Sommerpause vorzulegen.

 

Bei positiver Prüfung wird der Stadtverordnetenversammlung die geänderte Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.