30.05.2012 - 3.12.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwe...

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, da noch keine Auskunft der Kommunalaufsicht vorliegt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. Februar 2011 soll in § 9 Abs. 1 wie folgt geändert werden:

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu entsendende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt,

 

b) acht von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Berufung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind,

 

c) drei von der Landeshauptstadt Potsdam auf Vorschlag des/der Oberbürgermeister(s)/in zu entsendende Mitglieder; hierbei soll es sich um Persönlichkeiten handeln, die aufgrund besonderer unternehmerischer, kommunal- bzw. finanzwirtschaftlicher oder juristisch/administrativer Kenntnisse und Erfahrungen zum Wohle der Gesellschaft an der Entscheidungsfindung mitwirken können,

 

d) drei aus der Mitte der Arbeitnehmerschaft im Rahmen einer freiwilligen Mitbestimmung zu entsendende Mitglieder.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage