30.05.2012 - 4 Genehmigung eine Kreditrahmens der Entwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Hauptausschuss beschließt:
1. Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2012 höchstens 13.500.000,00 . Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 durch die Stadt zu übernehmen ist.
2. Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2012 schriftlich zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
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