30.05.2012 - 4 Genehmigung eine Kreditrahmens der Entwicklungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klipp bringt die Vorlage ein.

 

Herr Kirsch stellt die Frage, wann mit einem Rücklauf des Geldes zu rechnen sei.

 

Herr Klipp hält den Zeitraum bis zum Ende der Entwicklungsmaßnahme für realistisch.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.      Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen  Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2012 höchstens 13.500.000,00 €. Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 € durch die Stadt zu übernehmen ist.

 

2.      Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2012 schriftlich zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=6145&TOLFDNR=77160&selfaction=print