08.08.2012 - 5.1 Verträge mit Potsdam TV

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Herr Dahlmann informiert, dass der Vertragspartner hinsichtlich einer Zustimmung angefragt wurde und dieser sich auf seine schützenswerten Interessen berufen habe, so dass keine Auskünfte erteilt werden können. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass diesbezügliche Auskünfte erteilt werden müssen und er dies ggf. auf anderem Wege erzwingen werde, denn es gebe keinen belastbaren Grund, so zu verfahren. Frau Bankwitz merkt an, dass sie sich nicht ernst genommen fühle und das nach einem Jahr Transparenzkommission. Die Stadtverordneten tragen auch dafür Verantwortung und es muss ihnen gestattet sein, solche Vorhaben der Stadt hinterfragen zu dürfen.

Der Oberbürgermeister betont, dass er sich an vertragliche Vereinbarungen halten werde und es bezüglich Potsdam TV nur Überlegungen und keine Entscheidungen gegeben habe, die sowieso der Stadtverordnetenversammlung obliegen würden. Diese Überlegungen seien vom Tisch – auch nachdem Vertreter der Fraktionen ihre Meinung dazu geäert haben.

 

Auf die Frage von Frau Bankwitz nach den Beweggründen für eine Beteiligung der Stadt an einem TV-Sender antwortet Herr Dahlmann, dass private Dritte mit der Frage auf die Stadt zugekommen seien, ob man sich das vorstellen könne. Deshalb habe es eine Rückkopplung mit dem politischen Raum gegeben. Ansonsten bestehen die Verträge schon immer in der Form – das sei nichts Neues.

 

Herr Schultheiß merkt an, dass er die Entwicklung bedauere, die nicht den Ergebnissen der Transparenzkommission entspreche. Darauf Bezug nehmend unterstreicht der Oberbürgermeister, dass die Transparenzkommission deutlich zwischen Sponsoring und Leistungsverträgen unterschieden habe und es sich hier um einen Leistungsvertrag handele.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass mit dem Agieren des Oberbürgermeisters Misstrauen geschürt werde. Um das auszuräumen, sollte offen darüber gesprochen werden, denn bevor über das Vorhaben diskutiert werden konnte, wurde es bereits zurückgezogen. Sollte der Oberbürgermeister dem nicht folgen, werde dazu in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2012 eine Abstimmung herbeigeführt. Herr Schubert spricht sich dafür aus, die Rechte der Gesellschafterversammlung zu prüfen, denn die können nach § 97 Abs. 7 BbgKVerf nicht durch den Schutz von Interessen Dritter „ausgehebelt“ werden.

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