12.09.2012 - 3.5 Offenlegung der Aufhebungsvereinbarungen

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dahlmann führt dazu aus, dass die Aufhebungsvereinbarung in die Kompetenz des Aufsichtsrates falle und somit der Gesellschaftsvertreter gar nicht beteiligt gewesen sei. Im Weiteren habe man mit Herrn Paffhausen eine Verschwiegenheitsvereinbarung getroffen und handele es sich um Geschäfts-geheimnisse, so dass dem Antrag nicht gefolgt werden könne.

 

Der Antrag wird mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung gestellt:

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Der Oberbürgermeister, wird aufgefordert, in seiner Funktion des Gesellschaftervertreters die Aufhebungsvereinbarungen mit dem ehemaligen Geschäftsführer der SWP GmbH und der EWP GmbH vor den Stadtverordneten offen zu legen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              1

Ablehnung:                            12

Stimmenthaltung:                3

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.