10.10.2012 - 4.10 Umgang mit dem Einwohnerantrag "Straßenausbau i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Eingangs erhält Frau Hanf, Mit-Initiatorin für eine Einwohnerversammlung, das Rederecht und erläutert die Bedenken und Forderungen der Golmer Bürger.

 

Herr Schubert bringt anschließend den Antrag ein. Hintergrund sei die Frage, ob die Bürger gemäß Straßenausbaubeitragssatzung informiert worden seien. Nach Meinung der Fraktion sei hier seitens der Verwaltung nicht rechtskonform verfahren worden. Er verweist darauf, dass ein diesbezüglicher Einwohnerantrag vorliege, über den aber erst in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am  07.11.12 entschieden werde, so dass es jetzt darum gehe, zwischenzeitlich keine vollendeten Tatsachen zu schaffen.

Daran anschließend unterstreicht der Oberbürgermeister, dass es hier nicht um Inhalte gehe, sondern nur darum, keine Fakten zu schaffen. Er bittet Herrn Klipp über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren und darüber, wo ein „Cut“glich ist.

 

Herr Klipp informiert darüber, dass mit der Maßnahme am 13. Juli begonnen wurde und diese an 15. Dezember d. J. abgeschlossen sein solle; die Aufträge seien komplett vergeben. Da der Bau weit vorangeschritten sei, führe das Anliegen des Antrags unweigerlich zu Mehrkosten und Schadensersatzforderungen. Die Maßnahme werde aus Mitteln der EWP und dem Verkauf der Wohnblöcke in Golm vorfinanziert.

Da es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und nicht um eine KAG-Maßnahme handele, fehle die Kostenklarheit. Diese wiederum sei eine Voraussetzung für die geforderte Anhörung – erst 2016 ff werde dies möglich sein. Auf Nachfrage führt er konkretisierend aus, dass die Kosten für den Abschnitt zwar bekannt seien, aber nicht, nach welchem  Schlüssel die Umlage erfolge. Darüber hinaus seien auch Kostensteigerungen umlagefähig.

Bezüglich der Kritik, eine Einwohnerversammlung erst sehr spät durchgeführt zu haben, betont er, dass für die Einberufung Fristen einzuhalten seien – auf Grund der Sommerferien wollte die Verwaltung nicht den Eindruck erwecken, Betroffene auf Grund von Urlaub davon auszuschließen.

 

Herr Schubert sieht die Schwierigkeit darin, dass hier erst der Straßenbau und dann eine Anhörung erfolge, so dass die Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt werde.

Herr Schüler betont, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitantragstellerin sei und der Antrag eine Beratung des Einwohnerantrages ermöglichen solle. Die Situation sei aus Sicht seiner Fraktion sehr bedauerlich.

 

Frau Dr. Schröter führt aus, dass auch die Fraktion DIE LINKE als Zeichen an die rger dem Antrag zustimmen werde. Kritikwürdig sei, dass die Betroffenen nicht von vornherein gefragt wurden, ob sie das wollen oder nicht.

Herr Schubert schließt daran an und verweist auf die Widersprüche der Bürger sowohl auf der Informationsveranstaltung als auch der Veranstaltung zum Stadtentwicklungskonzept-Verkehr – beide wurden vor Beginn der Maßnahme durchgeführt und die Kritiken blieben unbeachtet.

Herr Heinzel betont, dass er einen Baustopp ablehne, denn es gebe auch Golmer Bürger, die das Vorhaben unterstützen. Seit Jahren sei der Zustand der Reiher-bergstraße bemängelt worden und hätten Bürger das auch im Ortsbeirat regelmäßig kritisiert.

 

Herr Klipp verweist darauf, dass sich die Widersprüche allein auf die Tieferlegung der Straße bezogen hätten, was aber kostenseitig keinen Unterschied mache. Wollte man diesen Aspekt offenhalten, sei das bautechnischer und verkehrstechnischer Unsinn. Dies, so Herr Schubert, sollte noch einmal geprüft werden, denn in den genannten Veranstaltungen seien für die Tieferlegung Mehrkosten von 50.000 Euro genannt worden.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass bis zur Einbringung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Einwohnerantrag „Straßenausbau in Golm - wirtschaftlich, bürgerfreundlich und sicher für alle Verkehrsteilnehmer“ in der November Stadtverordnetenversammlung keine Maßnahmen unternommen werden, die einer möglichen positiven Beschlussfassung über den Antrag zuwider laufen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen