24.10.2012 - 3.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt die als Tischvorlage ausgereichte neue Fassung ein, mit der eine Aufstockung der Aufsichtsratsmitglieder auf 12 unter Berücksichtigung einer Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer vorgeschlagen werde. Er plädiert dafür, dass externe Experten so wie in anderen Aufsichtsräten auch über die Sitze der Fraktionen entsandt werden können.

Herr Dr. Scharfenberg zieht ein Resümee des bisherigen Verfahrens und betont, dass eine abstimmungsreife Vorlage schon längst hätte vorliegen können. Die jetzige Variante habe einen Schönheitsfehler, weil sie die Zielstellung der Verwaltung, mit kleinen Aufsichtsräten zu arbeiten, nicht berücksichtige. Deshalb beantragt er, bei insgesamt 15 Aufsichtsratsmitgliedern zu bleiben – auch weil damit die „Dreierfraktionen“ einen Sitz erhalten könnten. Frau Bankwitz und Herr Sändig unterstützen diesen Änderungsantrag; Herr Schüler spricht sich dagegen aus, weil nach Hare-Niemeyer-Verfahren nicht die Dreierfraktionen, sondern die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion SPD 3 statt bisher 2 Sitze erhalten würden.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Dr. Scharfenberg wird zur Abstimmung gestellt und mit 10 Nein-Stimmen, bei 6 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Anschließend wird die Fassung vom 24.10.2012 zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. Februar 2011 soll in § 9 Abs. 1 wie folgt geändert werden:

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 12 Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt,

 

b) die übrigen Mitglieder werden, soweit sie nicht als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen sind, von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Bestimmungen zur Berufung und Abberufung von Vertretern in Unternehmen entsandt.

 

Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

13

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage