12.12.2012 - 6.1 Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf das zustimmende Votum des Ausschusses für Kultur. Frau Dr. Schröter betont, dass ihre Fraktion eine gemeinsame Lösung mit dem Museum angestrebt habe. Nun sei eine andere Variante vorgeschlagen worden, die aus den Entwicklungsergebnissen resultieren – dennoch werde die Fraktion DIE LINKE dem keine Zustimmung geben. Auf ihre diesbezügliche Nachfrage wird, so Herr Jetschmanegg, die Stiftung „Gedenkstätte Lindenstraß heißen.

 

Herr Schultheiß merkt an, dass die Untersetzung der Planungen bezüglich des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates fehle. Er empfiehlt im Weiteren, die Institutionen, wie z. B. die VVN zu prüfen, bevor sie aufgenommen werden, um festzustellen, wer Täter und wer Opfer sei.

 

Der Oberbürgermeister betont nachdrücklich, dass er für eine Diskussion dieser Art nicht zur Verfügung stehe und für ihn die VVN ausdrücklich dazu gehöre.

Herr Dr. Scharfenberg bezeichnet die Anmerkung bezüglich der VVN als „ungeheuerlich“; dieser Diskussionsansatz schließe eine ausgewogene Entscheidung aus. Herr Schubert fordert die nötige Sensibilität bei der Führung der Diskussion ein und Herr Schüler weist seinerseits die Unterstellung, die VVN sei eine Täterorganisation, entschieden zurück. Frau Dr. Schröter schließt sich diesen Ausführungen an und betont, dass Herr Schultheiß eine absurde Diskussion ausgelöst habe.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Teuteberg, inwieweit ein demokratisch gewähltes Gremium wie die Stadtverordnetenversammlung Einfluss auf Entscheidungen wie die Berufung der Beiratsmitglieder habe, verweist Herr Jetschmanegg auf die in der Anlage  beigefügten Ergebnisse der Diskussion und darauf, dass es noch nicht feststehe, wer konkret berufen werde.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gründet eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie soll den Namen „Gedenkstätte Lindenstraß tragen. Die Stiftung soll der Förderung des Andenkens an Verfolgte, der Förderung der Erziehung und Volksbildung und der Förderung von Wissenschaft und Forschung dienen. Die Stiftung soll auch der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege dienen, soweit sich dies auf stiftungseigene Baudenkmale bezieht.

 

Als Stiftungsvermögen soll das Gebäude Lindenstraße 54/55 in Potsdam sowie eine Einmalzahlung in bar eingebracht werden. Die Landesregierung Brandenburg soll in den Gremien der Stiftung paritätisch vertreten sein, solange sie die Hälfte der Kosten der Stiftung trägt. Der jährliche Gesamtetat zum Betrieb der Stiftung wird ca. 600.000 € betragen. 

 

Die beiliegende Konzeption soll dem Arbeitsauftrag der Stiftung zugrunde gelegt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Satzung für die Stiftung zu erarbeiten, mit den Aufsichtsbehörden abzustimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  3

 

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Anlagen zur Vorlage