25.01.2012 - 6.7 Beschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 133 „Großbeerenstraße“ ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a  i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (s. a. Anlage 1).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 134 „Großbeerenstraße/ Ecke Steinstraße“ ist als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. a. Anlage 2). 

 

3.      Folgende an der Großbeerenstraße liegenden rechtswirksamen Bebauungspläne sind entsprechend den Zielen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam (s. DS Nr. 08/SVV/0415 vom 10.09.2008) zu ändern:

3.1  Bebauungsplan Nr. 47 „Geschäfts- und Dienstleistungszentrum Großbeerenstraße“ (s. a. Anlage 3).

3.2  Bebauungsplan Nr. 89 „Gartenstraße Ost“ (s. a. Anlage 4)

3.3  Bebauungsplan Nr. 90 „Gewerbegebiet Gartenstraße West“ (s. a. Anlage 5)

3.4  Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg-Ost“ (s. a. Anlage 6)

 

4.      Die erforderliche Prioritätenfestlegung zu diesen Planverfahren soll erst im weiteren Verfahren erfolgen. Davon ausgenommen sind die Bebauungspläne im Entwicklungsbereich „Babelsberg“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen