25.01.2012 - 8.5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwe...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 12/SVV/0022 in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Zur DS 12/SVV/0022 liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion FDP vor, die ebenfalls in den Hauptausschuss überwiesen werden und die folgenden Wortlaut haben:

 

1. Änderungsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu entsendende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt, Der Vorsitz wird unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt.

 

2. Änderungsantrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Punkt c) und d) der Änderungen des Gesellschaftervertrages werden ersatzlos gestrichen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. Februar 2011 soll in § 9 Abs. 1 wie folgt geändert werden:

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu entsendende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt,

 

b) acht von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Berufung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind,

 

c) drei von der Landeshauptstadt Potsdam auf Vorschlag des/der Oberbürgermeister(s)/in zu entsendende Mitglieder; hierbei soll es sich um Persönlichkeiten handeln, die aufgrund besonderer unternehmerischer, kommunal- bzw. finanzwirtschaftlicher oder juristisch/administrativer Kenntnisse und Erfahrungen zum Wohle der Gesellschaft an der Entscheidungsfindung mitwirken können,

 

d) drei aus der Mitte der Arbeitnehmerschaft im Rahmen einer freiwilligen Mitbestimmung zu entsendende Mitglieder.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage