25.01.2012 - 10.3.1 Bodengrundgutachten für das Karree zwischen Lei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt, den beanstandeten Absatz mit dem Wortlaut:

 

Es ist rechtlich abzusichern, dass bis zum Vorliegen der Untersuchung bzw. dem Ausschluss negativer Folgen für andere Eigentümer bzw. deren Bestandsgebäude keine Vorbescheide oder Baugenehmigungen erteilt werden müssen.

 

zu streichen.

 

Abstimmung:

Die Streichung des vorletzten Absatzes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Änderungsantrag:

Der  Stadtverordnetekel, Fraktion DIE LINKE, beantragt, den Termin in der letzten Zeile des Beschlusstextes von November 2011 auf Juni 2012 zu ändern.

 

Abstimmung:

Diese Terminänderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Über die so geänderte Vorlage wird anschließend  gemäß § 55 BbgKVerf Abs. 1 namentlich abgestimmt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von einem externen Experten ein Gutachten über die Boden- und Wasserverhältnisse im Karree Leibl-Straße/Kurfürstenstraße anfertigen zu lassen. Es soll neben der Beschreibung der wasserführenden Schichten ebenfalls darlegen, welche Auswirkungen das sukzessive Entstehen größerer Bauwerke mit hohem Gewicht bzw. entsprechenden Tiefbauten wie Kellern und Tiefgaragen auf die bestehenden Bodengrundverhältnisse und in der Folge die Bestandsgebäude des Karrees haben können.

Insbesondere ist darzulegen, ob schädliche Auswirkungen auf Bestandsgebäude ausgeschlossen werden können bzw. bis zu welcher maximalen Größe eine weitere Bebauung denkbar wäre. Unter Einbeziehung der vorhandenen Kenntnisse zu den Bodengrundverhältnissen in Potsdam ist ebenfalls auszuschließen, dass die aus weiteren erheblichen Eingriffen resultierende Umlenkung unterirdischer Wasserverläufe zu weiterreichenden Folgen für die angrenzenden Bereiche wie die Häuser an der südlichen Leiblstraßenseite bzw. das in unmittelbarer Nähe befindliche und auf Bohrpfahlgründungen stehende denkmalgeschützte Holländerviertel führt.

 

Es ist zu untersuchen, ob der neue Gebäudekomplex in der Leiblstraße bereits zu Schäden am denkmalgeschützten Haus Ullrich in der Kurfürstenstraße 23 geführt hat.

 

Dem SB-Ausschuss ist im Juni 2012 darüber ein erster Zwischenbericht zu erstatten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

in namentlicher Abstimmung

mit 34 Ja-Stimmen angenommen,

bei 10 Stimmenthaltungen.

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Anlagen