07.03.2012 - 5.15.3 Sozial gerechte Bodennutzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage mit folgender Änderung bzw. Ergänzung im ersten Teil des Beschlussvorschlages zugestimmt, der sich der Rechnungsprüfungsausschuss angeschlossen hat:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Richtlinie für die Stadt Potsdam vorzuschlagen und der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Januar Mai 2012 einen Zwischenbericht zu geben und im III. Quartal 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen, die die sozial gerechte Bodennutzung regelt. Mit der Richtlinie soll verbindlich geregelt werden, wie in Anwendung von § 11 Baugesetzbuch (Städtebaulicher Vertrag) zukünftig Kaufbegünstigte/Vorhabenträger verbindlich an den Kosten der städtebaulichen Planung, den Infrastrukturkosten, den Kosten für die Errichtung sozialer Einrichtungen und insbesondere am sozialen Wohnungsbau zu beteiligen sind, unter Becksichtigung der Hinweise der Verwaltung.

 

Abstimmung:

Die von den o. g. Ausschüssen empfohlene Änderung bzw. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt, die von der Antragstellerin übernommen wurden:

Der Termin in der 2. Zeile des Beschlusstextes ist auf Mai 2012 zu ändern.

 

Die Punkte 4. und 5. mit dem Wortlaut:

4.               Die Folgekosten in einer im Rahmen der Richtlinie noch zu definierenden Höhe zu übernehmen.

 

5.               Die Verpflichtung einzugehen, öffentlich geförderte Wohnungen in einer in der Richtlinie noch zu definierenden Anzahl zu errichten, soweit das Gebiet wegen seiner Größe und Eignung hierzu angemessen erscheint. Diese Pflicht kann auch wertgleich in Baulandabtretung abgegolten werden.

sind zu streichen,

 

Punkt 6. wird dann Punkt 4.

 

Der Hauptausschuss hat sich den Änderungen und Ergänzungen der Ausschüsse für Finanzen sowie für Stadtentwicklung und Bauen angeschlossen und empfiehlt im Weiteren die Ergänzung des letzten Satzes:

„… unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung und soweit dies möglich ist.“

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen sowie vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen bzw. Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Nach der Abstimmung dieser Vorlage gibt der Stadtverordnete Teuteberg zu Protokoll, dass die zu diesem Zeitpunkt anwesenden Stadtverordneten der Fraktion FDP mit NEIN gestimmt haben.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Richtlinie für die Stadt Potsdam vorzuschlagen und der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens  Mai 2012 einen Zwischenbericht zu geben und im III. Quartal 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen, die die sozial gerechte Bodennutzung regelt. Mit der Richtlinie soll verbindlich geregelt werden, wie in Anwendung von § 11 Baugesetzbuch (Städtebaulicher Vertrag) zukünftig Kaufbegünstigte/Vorhabenträger verbindlich an den Kosten der städtebaulichen Planung, den Infrastrukturkosten, den Kosten für die Errichtung sozialer Einrichtungen und insbesondere am sozialen Wohnungsbau zu beteiligen sind, unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung und soweit dies möglich ist.

 

Demnach sind zukünftig regelmäßig:

 

1.               Die Planungskosten durch die Grundstückseigentümer zu übernehmen.

Hierzu zählen alle zu erhebenden Daten und zu erarbeitenden Unterlagen und Gutachten, die für die Aufstellung und Beurteilung des Bauleitplanes erforderlich sind.

 

2.               Alle öffentlichen Flächen (Verkehrsflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Schutzflächen, Spielflächen) insbesondere kostenlos und unentgeltlich der Stadt abzutreten/ zu übertragen.

 

3.               Die Erschließungskosten zu 100 Prozent zu übernehmen.

 

4.               Die Kosten bzw. Maßnahmen, die nach § 1a BauGB für den Ausgleich und Ersatz des Eingriffes in Natur und Landschaft erforderlich sind, zu übernehmen.

 

Die Verpflichtung der Grundstückseigentümer ist der Stadtverordnetenversammlung zum Zeitpunkt des Verkaufes der kommunalen Liegenschaft bzw. bei der Aufstellung oder Änderung des Bauleitplanes bei bereits in Besitz befindlichen Grundstücken vorzulegen.

 

Die Aufträge, die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen, werden von der Stadt in Auftrag gegeben. Ausnahmen hiervon können in begründeten Fällen mit Zustimmung des für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständigen Ausschusses in Betracht kommen unter Berücksichtigung der Hinweise der Verwaltung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 7 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen