07.03.2012 - 5.6 Zügigkeit an der Voltaire Gesamtschule (9)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält die Schulleiterin der Voltaire-Gesamtschule (9) das Rederecht.

Frau Pölk begründet in Vertretung für die 925 Schülerinnen und Schüler und 1.850 Eltern sowie 90 Kolleginnen und Kollegen der Schule den Erhalt der Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I und äert sich  insbesondere bezüglich derumlichen Situation einschließlich den Leistungs- und Begabungsklassen, der Auslastungsgrenze der Turnhalle sowie des Toiletten- und Mensaproblems.                               

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat zu dieser Vorlage in getrennter Abstimmung folgendes Votum abgegeben:

 

Sek I – 4 Züge befristet für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014

Abstimmungsergebnis:

mit 5 Ja-Stimmen

und 5 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Stimmenthaltung.

 

Sek II :              4 Züge

Bei der Aufnahme in die Sekundarstufe II sind vorrangig Schülerinnen und Schüler der Voltaire-Gesamtschule (9) zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

mit  Stimmenmehrheit zugestimmt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Wollenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Die Vorlage wird in der Zeile 3 (SEK I) wie folgt geändert:

Sek I: In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 wird die Zügigkeit auf vier festgelegt, sofern die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen mit den dann vorhandenen Kapazitäten vollständig abgedeckt werden kann.  Bei einer höheren Nachfrage bleibt die Fünfzügigkeit entsprechend des gültigen SEP bestehen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen.

 

 

Entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Wollenberg namens der Fraktion DIE LINKE wird anschließend über diegigkeit an der Voltaire-Gesamtschule entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in getrennter Abstimmung wie folgt befunden:

 

Sek  I: - mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

             bei 17 Nein-Stimmen.

Sek II: - mit Stimmenmehrheit angenommen. 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9) wird wie folgt festgelegt:

 

Sek. I :  4 Züge befristet für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014

Sek. II :  4 Züge

 

Bei der Aufnahme in die Sekundarstufe II sind vorrangig Schülerinnen und Schüler der Voltaire-Gesamtschule (9) zu berücksichtigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

(in Einzelabstimmung)

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen