07.03.2012 - 5.6 Zügigkeit an der Voltaire Gesamtschule (9)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 07.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält die Schulleiterin der Voltaire-Gesamtschule (9) das Rederecht.
Frau Pölk begründet in Vertretung für die 925 Schülerinnen und Schüler und 1.850 Eltern sowie 90 Kolleginnen und Kollegen der Schule den Erhalt der Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I und äußert sich insbesondere bezüglich der räumlichen Situation einschließlich den Leistungs- und Begabungsklassen, der Auslastungsgrenze der Turnhalle sowie des Toiletten- und Mensaproblems.
Der Ausschuss für Bildung und Sport hat zu dieser Vorlage in getrennter Abstimmung folgendes Votum abgegeben:
Sek I 4 Züge befristet für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014
Abstimmungsergebnis:
mit 5 Ja-Stimmen
und 5 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei einer Stimmenthaltung.
Sek II : 4 Züge
Bei der Aufnahme in die Sekundarstufe II sind vorrangig Schülerinnen und Schüler der Voltaire-Gesamtschule (9) zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
mit Stimmenmehrheit zugestimmt.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Wollenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:
Die Vorlage wird in der Zeile 3 (SEK I) wie folgt geändert:
Sek I: In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 wird die Zügigkeit auf vier festgelegt, sofern die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen mit den dann vorhandenen Kapazitäten vollständig abgedeckt werden kann. Bei einer höheren Nachfrage bleibt die Fünfzügigkeit entsprechend des gültigen SEP bestehen.
Abstimmung:
Dieser Änderungsantrag wird
mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 21 Ja-Stimmen.
Entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Wollenberg namens der Fraktion DIE LINKE wird anschließend über die Zügigkeit an der Voltaire-Gesamtschule entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in getrennter Abstimmung wie folgt befunden:
Sek I: - mit 26 Ja-Stimmen angenommen,
bei 17 Nein-Stimmen.
Sek II: - mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Zügigkeit der Voltaire-Gesamtschule (9) wird wie folgt festgelegt:
Sek. I : 4 Züge befristet für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014
Sek. II : 4 Züge
Bei der Aufnahme in die Sekundarstufe II sind vorrangig Schülerinnen und Schüler der Voltaire-Gesamtschule (9) zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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