07.03.2012 - 5.9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen und der Ortsbeirat Golm haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm" entschieden (s. Anlagen 1A, 1B und 1C).

 

2.      Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (s. Anlage 4) wird zugestimmt.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ wird gemäß § 10 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen