04.04.2012 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 7 "Innenbereich", Teilbereich...

Beschluss:
vertagt
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Diese Vorlage wurde seit der Überweisung dreimal im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen bzw. im Ortsbeirat Groß Glienicke zurückgestellt. Gemäß der verabredeten Verfahrensweise mit den Ausschussvorsitzenden werden derartige Drucksachen in der Stadtverordnetenversammlung aufgerufen, um die Ursachen dafür zu klären.

 

Entsprechend den Informationen des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp wurde die Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen noch nicht aufgerufen, weil  der Ortsbeirat Groß Glienicke sich noch nicht positioniert habe.

Der Ortsvorsteher von Groß Glienicke gibt bekannt, dass sich der Ortsbeirat in seiner Mai-Sitzung mit dieser Drucksache befassen werde.

 

Diese Informationen werden zur Kenntnis genommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Innenbereich“, Teilbereich Ernst-Thälmann-Park (OT Groß Glienicke) ist gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlage).

 

 

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Anlagen zur Vorlage