04.04.2012 - 8.3 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 04.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt, in welche die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragten Änderungen eingeflossen sind:
- Der B-Plan Groß Glienicke 7 Schulgebäude Vereinssport wird von Priorität 3 in Priorität 2 und
- der B-Plan Groß Glienicke 7 Ernst-Thälmann-Park von Priorität 2 in Priorität 3 sowie
- der B-Plan 19 ehem. Schießplatz Sportanlage von Priorität 3 in Priorität 2 und
- der B-Plan Groß Glienicke 22 Am Weinberg von Priorität 2 in Priorität 3 eingestuft.
- Der VEP 25 Gewerbegebiet Trebbiner Str. verbleibt in Priorität 2 (keine Höherstufung).
- Der B-Plan 32 Michendorfer Chaussee, Anpassung Ziele Abwägung von Hochstufung wird von Priorität 2 in Priorität 1 eingestuft.
- Das Planverfahren Nr. 131 Kunersdorfer Str./Am Brunnen wird aus Priorität 1 entfernt und in Priorität 3 eingeordnet
- Das B-Plan-Verfahren 122 Kleingärten Babelsberg-Nord verbleibt in Priorität 1.
Abstimmung:
Diese Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Ortsbeirat Neu Fahrland beantragt für das Planverfahren 5 Insel Neu Fahrland die Beibehaltung in der Priorität 1 I mit dem Hinweis, dass das B-Plan Verfahren möglichst abzuschließen ist.
Abstimmung:
Diese Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2012 bis 2013 gemäß der in Anlage 1 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Änderung:
- Für das Planverfahren 5 Insel Neu Fahrland wird die Priorität 1 I beibehalten - mit dem Hinweis, dass das B-Plan Verfahren möglichst abzuschließen ist.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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