04.04.2012 - 4.1 Lebenssituation und Integrationsbedingungen von...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Antwort auf die 86 Fragen wurde den Stadtverordneten am 02.04.2012 schriftlich ausgereicht und wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger mündlich untersetzt.

 

Dem schließt sich eine Aussprache an, in deren Verlauf Frau Müller-Preinesberger die Nachfragen von Stadtverordneten beantwortet.

 

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Fragekomplex 1: Ausländerbehörde (ABH)

 

A.     Statistisches

 

1. Wie viele Flüchtlinge leben in der Stadt Potsdam

 

- im Status der Aufenthaltsgestattung

- im Status der Duldung

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.1 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.2 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.3 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.4 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.5 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.1 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.2 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.a Aufenthaltsgesetz

- mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz

- mit einer Fiktionsbescheinigung zum Stichtag 01.01.2012?

 

2.               Wie viele Flüchtlinge wurden in den letzten 5 Jahren durch die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt nach Potsdam zugewiesen?

(Wir bitten um eine zahlenmäßige Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren.)

 

3.  Wie viele Ausländer/innen wurden in den letzten 5 Jahren abgeschoben?

(Wir bitten um eine zahlenmäßige Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Herkunftsländern.)

 

 

B. Arbeitsabläufe in der und Zugang zur Ausländerbehörde

 

I. Arbeitsbereiche in der Ausländerbehörde

 

4.               Nach welchen Kriterien und welchem System werden Migrant/innen in der Ausländerbehörde den einzelnen Sachbearbeiter/innen zugeordnet?

 

5.               In der Ausländerbehörde sind  3 von 7 Mitarbeiter/innen im sogenannten „Aufenthaltsbeendenden Bereich“ beschäftigt. Warum trägt der Bereich diesen Namen?

 

6.               Welche Migrant/innen mit welchem Aufenthaltsstatus sind den 3 Mitarbeiter/innen des „Aufenthaltsbeendenden Bereiches“ zugeordnet?

 

7.               Welche Wirkung hat es auf Migrant/innen, die im Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis sind, wenn sie in der Ausländerbehörde dem „Aufenthaltsbeendenden Bereich“ zugeordnet sind?

 

II. Öffnungszeiten

 

8.               Wie wird für Migrant/innen der Zugang zu den Öffnungszeiten in der Ausländerbehörde gewährt? Ist es richtig, dass die Mitarbeiter/innen der Behörde selbst an den Sprechtagen mit einem Terminsystem arbeiten?

 

9.               Wenn ja, wie ist dieses angelegt? Wie wird Flüchtlingen der Zugang zu den Mitarbeiter/innen gewährt, wenn sie keinen Termin vereinbart haben? Mit welchen Wartezeiten muss dann gerechnet werden?

 

 

III. Sprachliche Verständigung

 

10. In welchen Sprachen werden Migrant/innen in der ABH beraten?

 

11. Über welche Sprachkompetenzen verfügen die Mitarbeiter/innen?

 

12. Wie verhalten sich die Mitarbeiter/innen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist?

 

13. Welche Möglichkeiten der Sprachmittlung gibt es?

 

14. Wie wird mit Analphabet/innen umgegangen (z.B. beim Unterzeichnen von Belehrungen)?

 

15. Wie werden Analphabet/innen beim Ausfüllen von Formularen unterstützt?

 

 

IV. Qualifizierung der Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde

 

16.               Über welche fachliche Qualifikation verfügen die einzelnen Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde?

 

17.               Über welche interkulturellen Kompetenzen verfügen die Mitarbeiter/innen und nach welchen Kriterien wird die interkulturelle Kompetenz eingeschätzt?

 

18.              Wie wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde die relativ rasch wechselnden rechtlichen Grundlagen im Zuwanderungsrecht sicher beherrschen und anwenden können?

 

19. Wie viele Fortbildungstage stehen den einzelnen Mitarbeiter/innen pro Jahr zur Verfügung?

 

20.              Welche fachlichen Fortbildungen haben die Mitarbeiter/innen in den letzten 5 Jahren besucht? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung der Fortbildungen je Mitarbeiter/in in den einzelnen Jahren.)

 

 

V. Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen

 

21.               Wie wird die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen in der Ausländerbehörde

eingeschätzt?

 

22.               Wie hoch war der Krankenstand in den letzten 5 Jahren?

 

23.               In wie vielen Fällen gab es in den letzten 5 Jahren krankheitsbedingte Ausfälle von mehr als 6 Wochen pro Mitarbeiter/in?

 

 

VI. Aktenführung

 

Die Potsdamer Ausländerbehörde stellt ihre Aktenführung derzeit um. Künftig soll für jede Person - auch für Kleinkinder und Jugendliche - eine gesonderte Akte geführt werden. Dadurch entsteht, insbesondere bei kinderreichen Familien, ein enormer Mehraufwand für Mehrfachkopien von Dokumenten.

 

In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage 11/908 zur Aktenführung in der ABH wurde in Antwort 3 ausgeführt, dass die Kosten für Mehrfachkopien nach § 82 Aufenthaltsgesetz der Ausländer zu tragen hat. Nach Auskunft mehrerer unabhängiger Juristen ist diese Antwort nicht zutreffend, da im § 82 AufenthG lediglich geregelt ist, dass der Ausländer die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse unverzüglich beizubringen hat. Eine Rechtspflicht zur Lieferung von Mehrfachkopien für Behörden mit papierintensiver Aktenführung ist dieser Rechtsnorm aber nicht zu entnehmen.

 

24.               Wie wird verhindert, dass die durch die Potsdamer Behörde gewählte Form der Aktenführung dazu führt, dass die Kosten für Mehrfachkopien von Dokumenten den Ausländer/innen zur Last gelegt werden?

 

25.               Warum werden gesonderte Akten von Kindern und Jugendlichen angelegt, die unabhängig von ihren Eltern keinerlei eigene aufenthalts- oder leistungsrechtliche Ansprüche geltend machen?

 

26.              Wie vereinbart der Oberbürgermeister die papierintensive Aktenführung seiner ABH mit immer wieder erneuerten Ankündigungen, eine papierarme Verwaltung einzuführen?

 

 

VII. Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels

 

27.               Gibt oder gab es bei der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels Verzögerungen bei der Erteilung dieser Aufenthaltstitel?

 

28.               Wenn ja, wie viele Antragsteller/innen sind betroffen und welche Dauer erreichen die Verzögerungen?

 

29.               Wie werden Migrant/innen über die Funktion des elektronischen Aufenthaltstitels informiert?

 

VIII. Dauer der Bearbeitung von Anträgen

 

30.               Wie lange benötigt die Ausländerbehörde in der Regel für die Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels? (Bitte benennen Sie die längste und die durchschnittliche Bearbeitungszeit.)

 

31.               In wie vielen Fällen haben die Bearbeitungszeiten in den letzten 5 Jahren den Bearbeitungszeitraum von

 

a) 3 Monaten

b) 6 Monaten

c) 9 Monaten

d) 12 Monaten

 

überschritten?

 

32.               Was sind die häufigsten Gründe für zu lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?

 

33.               In welchen Fällen wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

 

34.               r welchen Zeitraum wird in der Regel eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?

 

35.               In wie vielen Fällen wurde in den letzten 5 Jahren eine Fiktionsbescheinigung für einen Zeitraum von bis zu

 

a) 3 Monaten

b) 6 Monaten

c) 9 Monaten

d) 12 Monaten

 

ausgestellt?

 

36. In wie vielen dieser Fälle wurden mehrere Fiktionsbescheinigungen nacheinander ausgestellt? (Wir bitten, für diese Fälle die Zahl der nacheinander ausgestellten Fiktionsbescheinigungen und deren Gesamtdauer mitzuteilen.)

 

 

IX. Fragen zur Bleiberechtsregelung

 

37.               Wie viele Flüchtlinge haben in den letzten 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach einer der Bleiberechtsregelungen erhalten? (Wir bitten um eine zahlenmäßige Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren.)

 

38.               Wie viele Flüchtlinge sind noch im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis?

 

39.               Bei wie vielen Flüchtlingen hat die Ausländerbehörde einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht zugestimmt?

 

40.               Bei wie vielen Flüchtlingen wurde eine Rücknahme einer solchen Aufenthaltserlaubnis angeordnet?

 

41.               In wie vielen Fällen wurde eine solche Rücknahme durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben oder durch vorgerichtliche Vergleiche zurückgenommen?

 

 

Fragekomplex 2: Sozialamt

 

A. Öffnungszeiten

 

42.               Wie wird für Flüchtlinge der Zugang zu den Öffnungszeiten im Bereich Soziale Leistungen gewährt?

 

43.              Ist an Sprechtagen der Zugang ohne vorherige Terminvereinbarung sichergestellt?

 

44.               Wenn nein, warum nicht?

              Wenn ja, mit welchen Wartezeiten ist zu rechnen?

 

 

B. MitarbeiterInnen

 

45.               Wie ist der Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes im Sozialamt personell abgesichert?

 

46.               Trifft es zu, dass über das gesamte Jahr 2011 nur eine Sachbearbeiterin für den Bereich Asyl im Sozialamt tätig war?

 

47.               Wie lange waren freie Stellen nicht besetzt und aus welchen Gründen?

 

48.               Was wurde zur Entlastung der Mitarbeiterin getan?

 

49.               Wie wurde die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sichergestellt?

 

50.              Wie wurde Bearbeitungsverzögerungen von Anträgen entgegengewirkt?

 

51.               Bis in welchen Monat aus dem Jahr 2011 sind alle Anträge komplett bearbeitet?

 

52.               Aus welchen Monaten liegen jeweils wie viele noch nicht bearbeitete bzw. noch nicht entschiedene Anträge vor?

 

 

C. Unterbringung

 

Vor einigen Jahren beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach umfangreicher Beteiligung von Verwaltung, Ausländerbeirat, sozialen Trägern, Vereinen, Initiativen und interessierten Bürger/innen das städtische Integrationskonzept.

 

r das Handlungsfeld Wohnen und Unterbringung wurde auf Seite 12/13 des Konzeptes folgende Zielsetzung für die Unterbringung von Asylbewerber/innen und Geduldeten festgelegt:

 

„Die Aufenthaltsdauer in einer Gemeinschaftsunterkunft soll nach Antragstellung so kurz wie möglich gehalten werden. Dementsprechend soll im Einzelfall die Zustimmung für die Wohnungsunterbringung unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Übergangswohnheim und vom ausländer- oder sozialrechtlichen Status der Antragstellerin/des Antragstellers geprüft werden. Bei einer drohenden Ablehnung des Antrags auf Wohnungsunterbringung wird eine Anhörung oder Fallkonferenz durchgeführt ….“

 

Trotz dieser klaren integrationspolitischen Vorgaben sind bei der  Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen nach unserer Einschätzung die vorhandenen Spielräume nicht hinreichend genutzt worden, um die Aufenthaltsdauer im Asylbewerberheim deutlich zu verkürzen. Stattdessen belegte die Stadtverwaltung freie Unterbringungskapazitäten mit Ausländer/innen, für die eine Heimunterbringung weder rechtlich vorgesehen noch integrationspolitisch sinnvoll ist. Die zusätzliche Nutzung des Asylbewerberheimes als Obdachloseneinrichtung für Ausländer/innen fördert die Konzentration auf einzelne Stadtteile und widerspricht damit den Zielsetzungen des Integrationskonzeptes. Außerdem führt die angestrebte Vollbelegung des Heimes zum Verlust von erforderlichen Spielräumen für die Heimleitung und begünstigt Spannungen in der Gemeinschaftsunterkunft.

 

53.               Wie hat sich die durchschnittliche Unterbringungsdauer seit der Beschlussfassung über das Integrationskonzept entwickelt?

 

54.               Wie hoch war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Heim 2008 und wie hoch war sie 2011?

 

55.               Wie viele Personen leben derzeit seit

 

              a) einem Jahr

              b) zwei Jahren

              c) mehr als drei Jahren

              d) mehr als fünf Jahren

              e) mehr als acht Jahren

 

              im städtischen Asylbewerberheim?

 

56.               Wie viele Anträge auf Wohnungsunterbringung wurden seit 2006 jeweils jährlich gestellt?

 

57.               Wie viele dieser Anträge wurden befürwortet und abgelehnt?

              (Wir bitten um Aufschlüsselung nach dem Aufenthaltsstatus der Antragsteller.)

 

58.               Vor wie vielen der Ablehnungsfälle fanden Fallkonferenzen statt und wer wurde dazu eingeladen?

 

59. Wurden die Fallkonferenzen nachvollziehbar protokolliert?

 

60.               Wer hat die Unterbringung von obdachlosen Ausländern im Wohnheim angewiesen? Wurden die Ausländerbeauftragte und der Migrantenbeirat in die Entscheidung einbezogen?

 

61. Wie  viele Personen, die nicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, wurden seit wann in den einzelnen Jahren bis heute im Heim am Schlaatz untergebracht?

 

 

D. Gesundheitliche Versorgung

 

62. Wie funktioniert die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen?

 

63. In welchen Fällen werden Krankenscheine ausgegeben?

 

64. Erhalten Flüchtlinge einen Krankenschein pro Quartal?

 

65. Wie erhalten Flüchtlinge im Notfall einen Krankenschein?

 

66. Trifft es zu, dass die Ausgabe von Notfallkrankenscheinen in der Gemeinschaftsunterkunft nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Sozialamt erfolgen darf?

 

67.               Wenn ja, ist das Sozialamt auch außerhalb der Bürozeiten für Notfälle lückenlos erreichbar?

 

68.              Wann ist eine Begutachtung durch den Amtsarzt nach einer Überweisung zu einem Facharzt notwendig?

 

 

E. Leistungsgewährung bei Fiktionsbescheinigungen

 

69.               Wann sind Inhaber/innen von Fiktionsbescheinigungen leistungsberechtigt nach dem AsylbLG?

 

70.               Erhalten alle Inhaber/innen von Fiktionsbescheinigungen Leistungen nach dem AsylblG?

 

71.               Wenn nein, nach welchen Kriterien wird bei den Entscheidungen über eine Leistungsgewährung differenziert?

 

72.               Kommt es vor, dass Ausländer/innen durch lange Bearbeitungszeiten in der Ausländerbehörde oder im Sozialamt keine oder geringere Leistungen erhalten?

 

73.               Welcher Rechtsanspruch steht den Geschädigten in diesen Fällen gegen die Stadt Potsdam zu?

 

 

Fragekomplex 3: Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

 

Die EU-Richtlinie 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerber/innen sieht u.a. vor, dass die Mitgliedsstaaten die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, nämlich insbesondere

 

Minderjährigen

unbegleiteten Minderjährigen

Menschen mit Behinderung

älteren Menschen

Schwangeren

Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern

Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben

 

hinsichtlich der medizinischen oder sonstigen Hilfen zu berücksichtigen haben.

Die Richtlinie war bis zum 06.02.2005 in innerstaatliches Recht umzusetzen. ( Art.26 Abs.1 der Richtlinie ). Mit Ablauf der Umsetzungsfrist besteht die Verpflichtung für sämtliche nationale Organe zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts.

 

74. Wird in der Stadt Potsdam die genannte EU Richtlinie umgesetzt?

 

75. Durch wen wird dazu regelmäßig die besondere Schutzbedürftigkeit ermittelt?

 

76.               Wie wird diese Ermittlung durchgeführt?

     

77.               Welche besondere Versorgung genießen die einzelnen Gruppen der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge in Potsdam?

 

78.               Mit welchen Beratungsstellen arbeiten die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung zur Ermittlung der besonderen Schutzbedürftigkeit zusammen?

 

 

Fragekomplex 4: Interkulturelle Offenheit der Verwaltung

 

79.               In welcher Form können Flüchtlinge an Verantwortungsträger/innen ihre Fragen und Probleme herantragen?

 

80.               Gibt es in Potsdam eine Art Beschwerdemanagement?

 

81.               Wie wird die Integrationsbeauftragte in Problemlösungen einbezogen? Wie werden ihre Kompetenzen genutzt?

 

82.               Wie wird der Migrant/innenbeirat in die Fragestellungen einbezogen?

 

83.               Wie und in welchen zeitlichen Abständen informiert sich der Oberbürgermeister über die Flüchtlingssituation in der Stadt?

 

84.               Haben die Anliegen der Flüchtlinge, die bei einer Befragung am Tag des Flüchtlings 2010 ermittelt wurden, ein Augenmerk in der Stadtpolitik erhalten?

 

85.               Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?

 

86.               Gab es in der Zwischenzeit regelmäßig Bürgerfragestunden  für Flüchtlinge?

 

 

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Anlagen zur Vorlage