04.04.2012 - 10.30 Tempo 30 in schadstoffbelasteten Stadtgebieten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.30
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 04.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens der Fraktion Die Andere wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Püschel eingebracht und anschließend die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 12/SVV/0214 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen und für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ebenfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen wird der nachfolgend aufgeführte
Änderungsantrag der Fraktion FDP:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen, wenn damit positive Effekte erzielt werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Effekte einer Reduzierung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde in nachfolgenden Straßenabschnitten auf die Schadstoffbelastung, Lärmbelastung, Verkehrsflüssigkeit (Kraftfahrzeuge, ÖPNV, und Fußgänger), Verkehrssicherheit und Feinstaub zu untersuchen.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße, der Pappelallee, dem Schulplatz und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen und es sollen die erforderlichen Maßnahmen sowie die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen dargestellt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in vielbefahrenen Straßen mit besonders hoher Feinstaub- und Luftschadstoffkonzentration oder hoher Lärmbelastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 einzuführen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeppelinstraße, der Breiten Straße, der Kurfürstenstraße, der Hans-Thoma-Straße und der Großbeerenstraße bzw. für einzelne Straßenabschnitte in diesen Straßen jeweils vorliegen.
Außerdem sollen die erforderlichen Maßnahmen und die entstehenden Kosten für die Einführung von Tempo 30 in diesen Bereichen geprüft werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis im Juni 2012 zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
18,1 kB
|