04.04.2012 - 6.6 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, beantragt die Überweisung der DS 11/SVV/0641 mit folgendem

Ergänzungsantrag des Stadtverordneter Jäkel, Fraktion DIE LINKE, mit dem Wortlaut:

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.1 Parkzone 1 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 1:

je halbe Stunde 0,50 € bzw. je Stunde 1,00 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,50 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

 

Der Absatz 3 Parkgebühren ist im Punkt 3.2 Parkzone 2 wie folgt zu ändern:

Die Parkgebühren betragen für das Parken je Zeiteinheit in den Grenzen der Parkzone 2:

je Stunde 0,50 €r Parkzeiten bis einschließlich 3 Stunden.

Die Parkgebühren betragen

je Stunde 1,00 €r Parkzeiten größer als 3 Stunden.

 

in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

 

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Anlagen zur Vorlage