02.05.2012 - 5.4 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Eckwertebeschluss wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 23.04.2012) ausgereicht. Dieser wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner insbesondere bezüglich der Grundlagen des Konsolidierungsprozesses der in den Anlagen enthaltenen Maßgaben  mündlich untersetzt.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt:

 

In der Anlage 4, Seite 2 ist der Punkt d) „Abschaffung des Begrüßungsgeldes für Studenten zu streichen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung der DS 11/SVV/0907 mit dem o. g. Änderungsantrag in alle Fachausschüsse.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.               Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 sind:

·                     die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für das   Haushaltsjahr 2013 vorgegeben werden

·                     der Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingung für den Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1)

·                     die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche (Anlage 2)

·                     die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3)

·                     die Maßgaben zu den Konsolidierungspotentialen (Anlage 4).

              Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. Euro soll nicht überschritten werden.

 

2.               Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage r die Investitionsplanung 2013. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,7 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3.               Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.                                        

 

4.               Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.               Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt in weiten Bereichen über eine moderne Infrastruktur sowie breite und qualitativ hochwertige Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Bildung. Dieses Angebot rechtfertigt eine sozialverträgliche und angemessene finanzielle Beteiligung der Bürger und Kunden der Landeshauptstadt Potsdam, so dass Maßnahmen zur Erreichung höherer Kostendeckungsgrade (Anpassung von Entgelten, Gehren und Hebesätzen) zu ergreifen sind.

 

6.               Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung sind im Rahmen der Haushaltsplanung zu intensivieren. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushalts verfolgt:

a.      Einhaltung der beschlossenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2013 bei der Haushaltsplanaufstellung und dem Haushaltsbeschluss für 2013.

b.      Senkung der in der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2012 für 2014 ff. ausgewiesenen Fehlbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2013. Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2013 ist:

·         die Halbierung des in 2012r 2014 geplanten Fehlbedarfs,

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

 

7.               Zur Erreichung der in Ziffer 6 definierten Finanzziele sind neue, strukturell wirkende Haushaltssicherungsmaßnahmen mit einem hrlichen Gesamtkonsolidierungsbetrag von mindestens 7 Mio. Euro zu konkretisieren und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 mit vorzulegen.

 

Folgende Konsolidierungspotentiale sollen dazu entwickelt und realisiert werden:

 

a.      Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in einem sozialverträglichen und angemessenen Rahmen (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich bis 2 Mio. Euro ab 2013).

b.      Optimierung der Finanzströme zwischen der Landeshauptstadt und ihren Beteiligungen, Realisierung erhöhter Ausschüttungen. Darin eingeschlossen: Überprüfung der Notwendigkeit der Ko-Finanzierung des ÖPNV durch die Landeshauptstadt (Finanzierungsvertrag mit der SWP) und Erschließung weiterer Potenziale in einer Größenordnung von mindestens 1 Mio. Euro bis 1,5 Mio. Eurohrlich im Mittelfristzeitraum bis 2016.

c.      Verringerung der Zuschussbedarfe der Geschäftsbereiche durch Aufgabenkritik im Bereich der freiwilligen Leistungen, durch Prozessoptimierung und durch Erhung der Kostendeckungsgrade (Anpassung der Ertrags- und Aufwandstrukturen) in den Einrichtungen der Kernverwaltung und bei den zuschussabhängigen Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich von mindestens 4 Mio. Euro bei mittelfristiger Umsetzung).

d.      Einstellung der Begrüßungsgeldzahlungen an Studierende (Einsparung in Höhe von ca. 270 Tsd. Euro jährlich ab 2013).

 

Grundlage für diesen Konsolidierungsprozess sind die in Anlage 4 enthaltenen Maßgaben.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage