02.05.2012 - 5.32 Bürgerhaushalt weiterentwickeln

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

zurückgestellt

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Potsdamer Bürgerhaushaltsverfahren wird beginnend mit dem Bürgerhaushalt 2013 um folgende Punkte ergänzt:

 

(1)   Einführung eines eigenen Budgets für die Top 20-Liste, das für Vorschläge über investive (einmalige) Ausgaben zur Verfügung steht. Das Budget soll mit dem Eckwertebeschluss für das entsprechende Haushaltsjahr festgelegt werden. Die Höhe des Budgets soll zunächst ein Prozent der städtischen Eigenmittel am Investitionshaushalt betragen, mindestens aber 250.000 Euro. Es soll geprüft werden, die städtischen Mittelr das Budget durch einen Zuschuss aus den Gewinnen der Stadtwerke um eine Summe in gleicher Höhe zu ergänzen.

(2)   Stärkung des gesamtstädtischen Ansatzes des Bürgerhaushaltes durch eine explizite Debatte über die mittelfristige Finanzplanung der Stadt, sowohl über die freiwilligen Ausgaben als auch hinsichtlich der Investitionen (Benennung des noch nicht konkretisierten Budgets zukünftiger Investitionshaushalte). Dazu sollen verschiedene Instrumente der Bürgerbeteiligung zu einem geeigneten Verfahren verknüpft werden. Dazu zählen die Bürgerbefragung (kontinuierliche Abfrage von Handlungsprioritäten der Bürgerschaft bzw. Voting zu Alternativszenarien der Verwaltung), zentrale Bürgerversammlung, entsprechendes Infomaterial und ein interaktiver, internetbasierter Haushaltsrechner, ähnlich wie es die Stadt Leipzig bereits anbietet, sowie die unkomplizierte, strukturierte, maschinenlesbare, rechte- und kostenfreie Bereitstellung der Daten des Haushaltsentwurfes über eine offene Schnittstelle im Internet zur allgemeinen Verfügung und Weiterverwendung.

(3)   r den Bezug zum Stadtteil sollen für kleinteilige Vorschläge Budgets bei Trägern der Stadtteilarbeit eingerichtet werden (eventuell finanziert durch städtische Wohnungs-Unternehmen).

(4)   In den Ortsteilen sollen Ortsteilbürgerhaushalte über das spezifische Investitionsbudget des Ortsteils veranstaltet werden (vgl. Erfahrungen in Golm und Groß-Glienicke).

(5)   Verbesserter Rechenschaftsbericht: Nach Abschluss des politischen Auswertungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesses erstellt die Kämmerei den Rechenschaftsbericht, in dem alle Fachinformationen (Stellungnahmen der Verwaltung), Beratungsergebnisse aus den Ortsbeiräten, Fachausschüssen und dem Projektteam und die Entscheidung der StVV für jeden Vorschlag aus der Bestenliste aufgelistet, thematisch geordnet, nach dem jeweiligen Rang sortiert und nach Wunsch auch nach weiteren Themen geclustert werden. Der verbesserte Rechenschaftsbericht soll im Internet veröffentlicht werden.

(6)   Verbessertes Monitoring: Zunftig soll es für die Bürgerinnen und Bürger besser möglich sein, den Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen im Internet zu verfolgen. Die Kämmerei bzw. verantwortliche Fachressorts aktualisieren zu den jeweiligen Vorschlägen vierteljährlich den jeweiligen Umsetzungsstatus der Vorschläge.

(7)   Evaluation: Zukünftig soll der Bürgerhaushalt durch eine externe Evaluation, sei es einen externen Dienstleister oder eine wissenschaftliche Einrichtung mit thematisch entsprechender Expertise, alle zwei Jahre kontinuierlich evaluiert werden. An der Bewertung und Weiterentwicklung des Verfahrens ist die Bürgerschaft in geeigneter Weise zu beteiligen.

(8)   Die Kosteneinschätzungen der Verwaltung zu den Bürgerhaushaltsvorschlägen sollen zukünftig nicht pauschal genannt werden, sondern nachvollziehbar begründet werden (wo es sinnvoll ist, auch verschiedene Umsetzungsvarianten und die entsprechenden Kosten enthalten).

(9)   Die Fachbereiche, die nach den Erfahrungen der letzten Jahre besonders stark durch die Beteiligung der Bürgerschaft belastet werden, sollen für diese zusätzliche Aufgabe bei der Personalplanung prioritär berücksichtigt werden.

(10)                        Zukünftig erhalten die Vorschlagseinbringer der Top20-Liste unmittelbar nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs Gelegenheit, ihre Vorschläge auf einer Sondersitzung des Finanzausschusses vorzustellen und zu diskutieren.

 

Der Antrag und das Ergebnis der Prüfung aus Punkt 1 ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Januar 2012 zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.