02.05.2012 - 7.2 Aufhebung der Satzung über die Nutzung und die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 02.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:
Ergänzung in § 1 (3) als Satz 3 neu:
Diese Grundversorgung umfasst die komplette Aufenthaltsdauer im Wohnheim unabhängig vom Aufenthaltszweck und mindestens 3 Grundmahlzeiten.
In § 2 wird ein Abs. 2 angefügt:
In besonderen sozialen Härtefällen kann das zu entrichtende Entgelt ermäßigt oder erlassen werden. Über Ermäßigung oder Erlass entscheidet der Fachbereich Bildung und Sport im Einvernehmen mit der Schulleitung auf Antrag nach Maßgabe der Regelungen aus der Satzung über die Kostenübernahme für das Schulessen.
In § 3 Abs. 1 wird angefügt:
Anspruch auf Bereitstellung der Unterkunft hat, wer Schüler der Spezialschule Sport ist.
In § 3 Abs. 3 wird das Wort jährlich gestrichen und durch die Wortgruppe "für ein Schuljahr" ersetzt.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlenen Änderungen bzw. Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Aufhebung der Satzung über die Nutzung und die Erhebung von Gebühren des Wohnheimes der Spezialschule Sport Friedrich Ludwig Jahn in Potsdam vom 17. März 2003 (Anlage 1).
2. Entgeltordnung für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung im Wohnheim der Spezialschule Sport Friedrich Ludwig Jahn, Zeppelinstraße 114-117, 14471 Potsdam (Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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