02.05.2012 - 18 AWAG-Mieter vor Versorgungseinstellungen schützen

Beschluss:
zurückgezogen
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Mit den Informationen des Oberbürgermeisters in seinem Bericht, dass

 

-          der Energieversorger den Lieferstopp  bis zum 15. Mai 2012 verschiebt,

-          in Gesprächen mit dem Mutterunternehmen der AWAG erreicht worden sei, dass ein neues Zahlungsangebot an den Energieversorger abgegeben wird,

-          die Stadtverwaltung weiter in Kontakt mit dem Eigentümer und dem Versorger bleiben werde, um aktuell über den Sachstand informiert zu sein

 

und der Information von Herrn Jakobs, dass er im Hauptausschuss am 09.05.2012 über den aktuellen Sachstand informieren werde, erklärt die Antragstellerin dass sich damit die DS 12/SVV/0341 erledigt hat und zurückgezogen wird.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich alles zu unternehmen, um Mieter der AWAG - Allgemeine Wohn- und Grundbesitz KG - in der Landeshauptstadt vor Versorgungseinstellungen aufgrund von Zahlungsrückständen des Vermieters zu schützen.

 

1.)               Es ist unverglich ein Krisentreffen unter Einbeziehung der Stadtwerke, techem, Vertretern der Mieter und des Mieterbundes durchzuführen mit dem Ziel, einen Stopp der Energie-, Wärme- und Wasserlieferungen dauerhaft auszuschließen.

 

2.)               Es ist unverzüglich zu prüfen, wie die Verwaltung die betroffenen Mieter bei einer Verwaltung der Betriebskosten über ein Treuhänderkonto o.ä. unterstützen kann, um sicherzustellen, dass den städtischen Unternehmen keine weiteren Zahlungsausfälle durch nicht weitergeleitete Betriebskostenzahlungen entstehen.

 

3.)               Alle Mieter sind durch die Verwaltung über den Sachstand und die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren.