06.06.2012 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 100 "Wissenschaftspark Golm" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung und Bauen haben der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Golm hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Der Bebauungsplan Nr. 100-2 „Geiselbergstraße/Kossätenweg“ soll zügig in die Bearbeitung wieder aufgenommen werden.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ ist in seinem Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und die Planverfahren als Bebauungsplan Nr. 100-1 "Wissenschaftspark Golm" und Bebauungsplan Nr. 100-2 "Geiselbergstraße/Kossätenweg" weiterzuführen (siehe auch Anlage 1).

 

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“ entschieden (s. Anlagen 2A bis 2I).

 

Der Bebauungsplan Nr. 100-1 „Wissenschaftspark Golm“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 3 und 4).

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 100-2 „Geiselbergstraße/Kossätenweg“ soll zügig in die Bearbeitung wieder aufgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen