06.06.2012 - 6.1 Neubau eines Familien- und Sportbades am Brauha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 06.06.2012) als TISCHVORLAGE ausgereicht, die vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht wird.

 

Den Stadtverordneten wurde im Weiteren als TISCHVORLAGE ein Änderungsantrag ausgereicht, der vom Stadtverordneten Schröder namens der Fraktionen CDU/ANW, FDP und Potsdamer Demokraten eingebracht wird:

 

Im Punkt 1 ist die Wortgruppe „… errichten und betreiben zu lassen.“ zu streichen und dafür einzusetzen: „zu planen und der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept zur Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2012  vorzulegen.“

 

Punkt 3 lautet:

Der Kostenrahmen darf 23 Millionen Euro nicht übersteigen.

 

In Punkt 3 ist „(ohne Parkflächen.)“ zu streichen.

 

In Punkt 4 ist zu ergänzen: „Sofern die 6 Mio € aus dem Grundstücksverkauf Brauhausberg nicht realisiert werden können, ist darzustellen, wie diese Finanzierungslücke zu schließen ist.

 

In Punkt 8 ist zu ergänzen: „Die höhere Bezuschussung ist detailliert aufzuschlüsseln und in einer gesonderten Drucksache  der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen.“

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt, dass sich die Vorsitzenden der Fraktionen zu den beiden  DS 12/SVV/0390 und 12/SVV/0361 in der Pause zu verständigen, ggf. einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten und  über diesen zu befinden.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme.

 

 

Die Verständigung zu einem geänderten Beschlussvorschlag erfolgt in der Pause; diese Vorlage wird nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 7.32 erneut aufgerufen.

 

Nach einer Unterbrechung der Sitzung (von 19:25 bis 19:30 Uhr) erläutert der Oberbürgermeister die  neue Fassung der DS 12/SVV/0390.

Er empfiehlt

-          die Streichung des Punkts 9 (Rückabwicklung der betreffenden Grundstücksübertragung im Bornstedter Feld);

-          im Punkt 12. an den zweiten Satz das Wort  „angehören“ anzufügen.

 

Zum Punkt 3,  mit dem  Wortlaut „Der Kostenrahmen soll/darf   23 Mio. Euro (ohne Parkflächen) nicht übersteigen“, so der Oberbürgermeister, habe es keinen Konsens gegeben. 

Der 2. Satz im Punkt 4 lautet:

Über die Ziele des Wettbewerbsverfahrens wird in der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im September 2012 entschieden.

 

Im Weiteren ist der Betreff wie folgt zu ändern:

„Neubau eines Sport- und Freizeitbades am Brauhausberg“

 

Da zum Punkt 3. kein Konsens vorliegt, wird darüber abgestimmt, das Wort „soll“ zu streichen und durch „darf“ zu ersetzen.

 

Abstimmung:

Die Streichung des Wortes „soll „ im Punkt 3. wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

 

 

Die Nachfrage der Stadtverordneten Dr. Lotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bezüglich des städtebaulichen Wettbewerbes sowie die Antwort des Oberbürgermeisters sind entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die SWP oder eine Gesellschaft der SWP den Neubau eines Familien- und Sportbades am Brauhausberg nördlich der Max-Planck-Straße zu planen und der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept zur Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2012 vorzulegen.

 

2.      Das Raum- und Funktionsprogramm wird aus den bisherigen Planungen mit Stand der Mitteilungsvorlage 11/SVV/0942, Variante 2 i.V.m. Anlage 5, Familien- und Sportbad übernommen.

 

3.      Der Kostenrahmen darf 23 Mio. Euro (ohne Parkflächen) nicht übersteigen.

 

4.      Dazu ist ein städtebaulicher Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchzuführen. Über die Ziele des Wettbewerbsverfahrens wird in der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im September 2012 entschieden.

 

5.      Die Schwimmhalle ist bis zur Fertigstellung des neuen Sport- und Freizeitbades in Betrieb zu halten.

 

6.      Sofern die 6 Mio. € aus dem Grundstücksverkauf Brauhausberg nicht realisiert werden können, ist darzustellen, wie diese Finanzierungslücke zu schließen ist.

 

7.      Im weiteren Verfahren sind die Funktionalitäten des Raum- und Funktionsprogrammes mit Städtebau und Architektur für den Standort Brauhausberg in Einklang zu bringen. Hierzu ist der Entwurf des Bebauungsplanes 36/2 zu überarbeiten.

 

8.      Frühere Beschlüsse DS 10/SVV/0037, DS 09/SVV/1084, DS 10/SVV/0308, DS 10/SVV/0592 und weitere Drucksachen, die dem Beschlussvorschlag zu 1.) widersprechen, sind aufgehoben.

 

9.      Der Bedarf für die hrliche Bezuschussung wird sich auf ca. 2,59 Mio. Euro belaufen. Die höhere Bezuschussung ist detailliert aufzuschlüsseln und in einer gesonderten Drucksache der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

 

10.  Weitere Verfahrensschritte und eine Zeitschiene werden dem Hauptausschuss im September 2012 vorgestellt.

 

11.  Es wird ein Beirat gebildet, der die Umsetzung des Badneubaus am Brauhausberg begleitet. Dem Beirat sollen je ein Vertreter jeder Fraktion, des Stadtsportbundes sowie interessierter Bürgerinitiativen, z.B. Pro Brauhausberg, sowie Architekturspezialisten angehören.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen.

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Anlagen