06.06.2012 - 9.7 Quartalsweise Berichtspflicht zum Haushaltsvollzug

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gegen den Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Schröder, Fraktion CDU/ANW, in der letzten Zeile des Beschlusstextes hinter dem Wort „und“ einzufügen: „und noch festzulegende wesentliche …“ werden keine Einwände vorgebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Finanzausschuss einmal im Quartal in Form eines tabellarischen Berichtes über den Stand des Haushaltsvollzuges und hier insbesondere über die Entwicklung der wichtigsten Erträge (Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteueranteil, EKSt-Anteile) und noch festzulegende wesentliche Produkte zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen