06.06.2012 - 9.20 Jahresabschlüsse zeitnah fertig stellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.20
- Zusätze:
- Fraktion FDP
- Datum:
- Mi., 06.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens der Fraktion FDP wird die Vorlage vom Stadtverordneten Teuteberg eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen; die Vorlage soll mit dem Eckwertebeschluss behandelt werden.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 12/SVV/0400 in den Ausschuss für Finanzen; gemeinsame Behandlung mit dem Eckwertebeschluss wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei einigen Gegenstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Jahresabschlüsse grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Jahresende fertig zu stellen.
Übergangsweise gilt folgende Regelung, um die Umstellungsbemühungen der Verwaltung anzuerkennen: Bis zum 31.12.2012 sind sämtliche Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 fertig zu stellen. Der Jahresabschluss für 2011 kann ausnahmsweise bis zum 31.06.2013 fertig gestellt werden.
Der Jahresabschluss für 2012 ist bis zum 31.12.2013 zu erstellen und unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung zu übermitteln.
Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2013 bis zum 30.06. ein vorläufiger Jahresabschluss in Form einer Kurzübersicht der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen. Dieser vorläufige Jahresabschluss soll die wichtigsten Erträge und Aufwendungen sowie das saldierte Jahresergebnis des Vorjahres summenmäßig erfassen. Dieser vorläufige Abschluss soll übersichtlich auf einem DIN A4-Blatt bzw. elektronisch dargestellt und bei Bedarf aktualisiert werden.