22.08.2012 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurden den Stadtverordneten (am 09.08.2012) Austauschseiten ausgereicht.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage in der Fassung der Austauschblätter zugestimmt sowie mit der Änderung, dass auf Seite 4 der Begründung im 5. Absatz das Wort „überqueren“ durch „queren“ ersetzt wird.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee / Wetzlarer Bahn“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 bis 3).

 

2.        Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen