22.08.2012 - 5.8 Systematik zur Einordnung der Straßen in Reinig...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit einer Ergänzung des Beschlusstextes zugestimmt, dessen Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

In der Diskussion beantwortet die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger Nachfragen von Stadtverordneten und erinnert an den Auftrag an die Verwaltung, eine neue Systematik vorzulegen. Die Straßenreinigungssatzung und –gebührensatzung seien so zu erstellen, dass sie für die Bürger transparent und kalkulierbar ist; die  Herausnahme einzelner Straßen aus der Systematik widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei nicht gerichtsfest.

Die Vorlage wird im Ergebnis der Diskussion mit der Empfehlung des o. g. Ausschusses zur Abstimmung gestellt.

 

 

Die Vorlage wird mit der Empfehlung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 folgende Systematik zu verwenden:

 

              Modul 1              Modul 2

              Kehrmasch.              Handreiniger

 

RK 1              Brandenb. Str.+ Friedr-Ebert-Str.              gl.              x              x

RK 2              Innenstadt von Potsdam              2 x chentl.              x              x

RK 3              Innenstadt von Babelsberg              chentl.                  x              x               Innenstadt-

                                                                      zentren

 

RK 4              Magistralen              14-gig              x

RK 5              Erschließungsstr. in Wohngeb.              4-chentl.              x              äere                                                                       Stadtbereiche

 

RK 6              Anliegerstraßen                                         

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 einen Entwurf nach folgender Systematik zu erarbeiten und bis spätestens im Oktober 2012 dem KOUL-Ausschuss vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu prüfen und ein Entwurf der Gebührensatzung ist zum gleichen Termin vorzulegen.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Systematik dient als Orientierung für die Zuordnung von Straßen zu den Reinigungsklassen 1 - 5. Primat bei der Zuordnung zu den RK soll die Zielstellung haben, dass die Straßen entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden, hierbei sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre  zugrunde zu legen.

Änderungen zwischen den RK 1 - 5 (Reinigung durch die Stadt) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft die SVV mit dem jährlichen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung für das Folgejahr.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

Reduzieren

Anlagen