22.08.2012 - 5.8 Systematik zur Einordnung der Straßen in Reinig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Mi., 22.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage mit einer Ergänzung des Beschlusstextes zugestimmt, dessen Wortlaut den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse ausgereicht wurde.
In der Diskussion beantwortet die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller-Preinesberger Nachfragen von Stadtverordneten und erinnert an den Auftrag an die Verwaltung, eine neue Systematik vorzulegen. Die Straßenreinigungssatzung und gebührensatzung seien so zu erstellen, dass sie für die Bürger transparent und kalkulierbar ist; die Herausnahme einzelner Straßen aus der Systematik widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei nicht gerichtsfest.
Die Vorlage wird im Ergebnis der Diskussion mit der Empfehlung des o. g. Ausschusses zur Abstimmung gestellt.
Die Vorlage wird mit der Empfehlung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 folgende Systematik zu verwenden:
Modul 1 Modul 2
Kehrmasch. Handreiniger
RK 1 Brandenb. Str.+ Friedr-Ebert-Str. tägl. x x
RK 2 Innenstadt von Potsdam 2 x wöchentl. x x
RK 3 Innenstadt von Babelsberg wöchentl. x x Innenstadt-
zentren
RK 4 Magistralen 14-tägig x
RK 5 Erschließungsstr. in Wohngeb. 4-wöchentl. x äußere Stadtbereiche
RK 6 Anliegerstraßen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 einen Entwurf nach folgender Systematik zu erarbeiten und bis spätestens im Oktober 2012 dem KOUL-Ausschuss vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu prüfen und ein Entwurf der Gebührensatzung ist zum gleichen Termin vorzulegen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Systematik dient als Orientierung für die Zuordnung von Straßen zu den Reinigungsklassen 1 - 5. Primat bei der Zuordnung zu den RK soll die Zielstellung haben, dass die Straßen entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden, hierbei sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre zugrunde zu legen.
Änderungen zwischen den RK 1 - 5 (Reinigung durch die Stadt) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft die SVV mit dem jährlichen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung für das Folgejahr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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