22.08.2012 - 6.5 Richtlinie für In-House-Geschäfte zwischen der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 22.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass bei In-House-Geschäften aller Art die kommunalen, rechtlich selbständigen Unternehmen als In-House-Auftragnehmer vorher Erklärungen darüber abgeben, welche Teile des Auftrages mit den vorhandenen personellen und sächlichen Mitteln selbst erbracht werden und welche fremd vergeben werden sollen.
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, sicherzustellen, dass in den Satzungen der städtischen Gesellschaften deren Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten wird. Die Mustersatzung ist entsprechend anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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