22.08.2012 - 6.7 Auslobung städtebaulicher Wettbewerbe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der von der Antragstellerin ausgereichten neuen Fassung zugestimmt, der sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen angeschlossen hat.

Diese wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht und wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In künftigen städtebaulichen Wettbewerben sollen die Aspekte der Nutzung regenerativer Energien (wie z.B. aktive oder passive Sonnenenergienutzung) und nachhaltiger Bauweisen (Wärmebedarfsminderung durch Kompaktheit) stärkere Berücksichtigung finden.

 

Hierzu ist in den Anforderungskatalog der Auslobung im Zusammenhang mit dem geplanten Energiekonzept der Hinweis aufzunehmen, dass Aussagen zu den Kriterien wie der Kompaktheit der Baukörper, der Ausrichtung / Orientierung der geplanten Baukörper (z.B. Südausrichtung) und der Verschattung (Grundstücksgröße, bauliche Dichte) bezüglich der Nutzung regenerativer Energien zu formulieren sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen