22.08.2012 - 5.7 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsrä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Auf der Seite 7  ist im 5. Absatz das Wort „Selbstbindung“ zu streichen, sodass der Text jetzt lautet:

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat unter der DS 11/SVV/1001 am 8. Februar 2012 für die zukünftige Vergabe von Aufsichtsratsmandaten durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Verhaltensregeln empfohlen:

 

?              Als Vertreter/in in einem Aufsichtsrat kann benannt werden, wer in Anlehnung an den Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam keine Interessenkonflikte aufgrund einer Geschäftsbeziehung, Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, sonstigen Geschäftspartnern oder Empfängern von Sponsoringleistungen hat.

 

?              Jeder Vertreter einer Fraktion darf maximal in zwei Aufsichtsräten vertreten sein.

 

?              Städtische Aufsichtsräte werden nach zwei vollständigen Amtszeiten im Aufsichtsrat nicht erneut für denselben Aufsichtsrat benannt.

 

Mit dieser Änderung wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen