22.08.2012 - 8.35 Uferweg Speicherstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dieser Antrag wird gemeinsam mit der DS 12/SVV/0495 behandelt.

 

Unter Berücksichtigung der mit der DS 12/SVV/0495 beschlossenen „Modifikation  und Zusammenführung der DS 12/SVV/0495 und 12/SVV/053“ beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE, nur noch den Punkt 2. der DS 12/SVV/0531 zur Abstimmung zu stellen.

 

Der Punkt 1. mit dem Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die Zielstellung zur Führung des Uferwegs auf dem Grundstück der EWP (Wasserwerk) unter Berücksichtigung der Belange des Trinkwasserschutzes in hoher Qualität umzusetzen. Dazu ist in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium und der Unteren Wasserbehörde eine technische Lösung für eine möglichst ufernahe Wegeführung zu entwickeln, die rechtskonform ist.

ist zu streichen.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob sich mit dem Abriss des Speichers auf dem Grundstück der Firma Groth die Möglichkeit ergibt, den Uferweg durchgängig am Wasser entlang zu führen und die notwendigen Verhandlungen mit dem Investor zu führen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen