22.08.2012 - 8.41 'Büro für Bürgerbeteiligung' und 'Beteiligungsr...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht; er stellt den Geschäftsordnungsantrag, die DS 12/SVV/0539 in den Hauptausschuss zu zur Erledigung überweisen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 12/SVV/0539 zur Erledigung in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Einrichtung eines „ros für Bürgerbeteiligung“ der Landeshauptstadt Potsdam, welches zu gleichen Teilen durch die Stadtverwaltung Potsdam und einen zu bestimmenden freien Träger gleichberechtigt besetzt wird. Das Büro soll bis Mitte 2013 seine Arbeit aufnehmen und folgende Aufgaben erfüllen:

-          Planung, Koordinierung und Begleitung von Prozessen der Beteiligung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung;

-          Aktivierung der Einwohner durch Vernetzung, Mobilisierung und Information;

-          Kontrolle einheitlicher Standards der Bürgerbeteiligung (Kompetenzzentrum);

-          interner und externer Erfahrungsaustausch. 

 

2.      Gründung eines „Beteiligungsrates“ als sonstiges Beratungsgremium nach § 12 Hauptsatzung zur Begleitung der Arbeit des „ros für Bürgerbeteiligung“. Bis Januar 2013 ist der Stadtverordnetenversammlung eine Geschäftsordnung vorzulegen, die Aufgaben, Zusammensetzung, Bildung und Größe des Beteiligungsrates bestimmen soll.

 

3.      Das Büro für Bürgerbeteiligung wird beauftragt, in Kooperation mit dem Beteiligungsrat eine Ziel- und Aufgabenplanung für die Aufbauphase zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

4.      Das Projekt wird über drei Jahre hinweg wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Grundlage der Evaluation sind die „Grundsätze der Bürgerbeteiligung“ (Anlage). Nach einem Jahr ist der Stadtverordnetenversammlung ein Zwischenbericht vorzulegen.