19.09.2012 - 4 Wahl des 3. Stellvertreters des Vorsitzenden de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 19.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlage wird vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt abweichend von § 24 der Geschäftsordnung eine offene Abstimmung.
Vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Schüler wird anschließend auf die Regelungen gemäß § 40 Abs. 1 BrbKVerf. hingewiesen.
Im Ergebnis der Abstimmung des o. g. Geschäftsordnungsantrages wird festgestellt, dass nicht alle Stadtverordneten mit JA gestimmt haben, sodass die Wahl geheim erfolgt.
Die Stimmzettel werden durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten ausgereicht.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Stadtverordneten Müller, Fraktion DIE LINKE, Heuer, Fraktion SPD, Lehmann, Fraktion CDU/ANW, Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Teuteberg, Fraktion FDP.
Der Stadtverordnete Heinzel, Fraktion CDU/ANW zieht ein Resümee seiner vergangenen Tätigkeit als 3. Stellvertreter des Vorsitzenden der StVV.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung gibt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt:
46 Stimmzettel wurden abgegeben; 33 Stadtverordnete haben mit JA und 12 mit NEIN gestimmt.
Damit hat der Stadtverordnete Rietz gemäß § 40 Abs. 4 BbgKVerf mehr JA als NEIN-Stimmen erhalten und ist als 3. Stellvertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewählt; er nimmt die Wahl an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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