07.11.2012 - 6.10 Preiswertes Wohnen in der Potsdamer Mitte sichern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere wird über die DS 12/SVV/0386 in namentlicher  Abstimmung befunden. Das Ergebnis wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Weiteren ist der Verlauf der Behandlung dieser Vorlage entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter beauftragt sicherzustellen, dass die Pro Potsdam GmbH die Wohnnutzung des Gebäudes Am Alten Markt 10 für die kalkulierte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von ca. 10 Jahren garantiert. Darüber hinaus sind durch die Pro Potsdam GmbH Vorkehrungen zu treffen, dass das Gebäude Am Alten Markt 10 nach Ablauf dieser Restnutzungsdauer zurückgebaut werden kann.

 

2.       Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, eine Machbarkeitsstudie vorzulegen oder einen Architektenwettbewerb durchzuführen, wie im Rahmen des beschlossenen Leitbautenkonzepts preisgünstiger Wohnraum in der flächenmäßigen Größenordnung des Staudenhofs angeboten werden kann; durch die Pro Potsdam GmbH selbst oder im Rahmen eines Genossenschaftsmodells im Block V des Sanierungsgebietes Potsdamer Mitte.

 

3.       r die zum Ende der Restnutzungsdauer noch im Haus Am Alten Markt 10 wohnenden Mieter ist vorzugsweise am Standort Ersatzwohnraum zu schaffen. Die Miethöhe für die Ersatzwohnungen ist so zu kalkulieren, dass sie nicht höher ist als nach einer Bestandsmodernisierung des Wohnhauses Am Alten Markt 10.

 

4.       Im Falle einer Weiterveräerung des Grundstücks sind diese Auflagen an den Käufer verpflichtend weiterzugeben.

 

5.       Der Beschluss 11/SVV/0915 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentlicher Abstimmung)

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen