07.11.2012 - 6.11 Änderung der Kinderspielplatzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung im 2. Satz des Beschlusstextes zugestimmt:

Das Wort „berücksichtigt“ ist zu streichen und zu ersetzen durch „geprüft“.

 

Abstimmung:

Die Empfehlung des o. g. Ausschusses wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung der novellierten Brandenburgischen Bauordnung bis zum Ende des Jahres 2012 anzupassen.

Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit der Gebäudebegriff im Sinne der Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen dahingehend auszulegen ist, dass auch Hausgruppen und Reihenhäuser als Gebäude mit mehr als vier Wohnungen gelten können.

 

Weiter wird der Oberbürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zukünftig Spielplatzflächen auch für Hausgruppen und Reihenhäuser im gleichen Umfang festgesetzt werden wie bisher bei anderen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen