07.11.2012 - 2.17 Helmut-Just-Straße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Diese Frage ist gemäß § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom Oberbürgermeister schriftlich bis zum 14.11.2012 zu beantworten.

 

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Anlagen zur Vorlage