05.12.2012 - 7.8 Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung auf Grundlage des Bundesprogramms zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der Potsdamer Stadtverwaltung einzuführen.

 

Dabei sollen die jeweiligen Geschäftsbereiche im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung des vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes fortan:

a) nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse (z.B. Bürogeräte) beschaffen, sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen;

b)               bei Ausschreibungen, sofern möglich, sollen die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ verwendet werden; ansonsten sollen die Kriterien des Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbarer Label genutzt werden oder deren Standards;

c)               der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier (z. B. für Kopierarbeiten, Briefumschläge und Druckerzeugnisse) soll – wo wirtschaftlich und technisch möglich – schrittweise auf mindestens 90 % in 2015 gesteigert werden;

d)               Einzelmaßnahmen sollen geprüft werden, die sichern, dass sich das eigene Beschaffungs- und Bauwesen spätestens bis zum Jahr 2020 auch an biodiversitätserhaltenden Standards (Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung) orientiert;

e)               bei geeigneten Ausschreibungen soll bei Bietern als Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eine Zertifizierung nach einem Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder nach gleichwertigen Standards) abgefragt werden;

f)               das Personal in den Vergabestellen soll regelmäßig im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung weiter gebildet werden und insbesondere in geeigneten Ausbildungsstätten wie z. B. der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) entsprechende Angebote eingeführt werden.

g)               Lebenszykluskosten sollen bereits in die Leistungsbeschreibung einbezogen werden, indem Mindestanforderungen zum Beispiel an den Energieverbrauch gestellt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Umsetzungsstand regelmäßig, mindestens einmal im Jahr zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen