05.12.2012 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und für Stadtentwicklung und Bauen haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 “rdlich Katharinenholzstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

 

3.      Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-3 "Nördlich Katharinenholzstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen