31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
Da der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keinen Einfluss auf den Haushalt habe, schlägt der Ausschussvorsitzende vor, diese Beschlussvorlagen nur zur Kenntnis zu nehmen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.