10.01.2012 - 6 Eingabe 39/11 - Straßenreinigungsgebührenbesche...

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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Frau Hönes, Bereichsleiterin Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Frau Böckenkamp, Sachbearbeiterin Straßenreinigung sowie den Eingabeverfasser.

 

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert, warum der Ausschuss den Eingabeverfasser und die

Verwaltung  eingeladen habe.

 

Der Eingabeverfasser geht kurz auf die Intention seiner Eingabe ein. Mit Datum 20.10.2011 erhielt er den Bescheid für die Straßenreinigungsgebühren, die in einer Summe abgebucht wurden. Er sei verärgert gewesen, dass der Betrag, nicht wie sonst üblich, vierteljährlich, sondern in einer Summe eingezogen wurde. Im Weiteren sei es ihm unverständlich, dass schon für 2012 Gebühren erhoben würden, wenn die Satzung noch gar nicht beschlossen sei. Daraufhin habe er  die  Abbuchung sofort storniert.

Neben dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden habe er sich auch an den Oberbürgermeister und die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Sicherheit gewandt, jedoch keine Antwort erhalten.

 

Dazu führt Frau Hönes folgendes aus:

der Eingabeverfasser habe mit Datum vom 20.10.2011 den Straßenreinigungsgebührenbescheid für 2011 erhalten, da bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass er bisher keinen Bescheid erhalten habe. In diesem Fall werde der Betrag in einer Summe fällig. Sie verweist auf diellige Zahlung, da ansonsten Mahngebühren erhoben würden.

Im weiteren Verlauf beantwortet Sie Nachfragen zu den Fachverfahren für die Gebührenbescheide, dem Abbuchungsverfahren und den Reinigungsklassen.

 

Auf die Frage von Herrn Cornelius, ob es in den vergangenen Jahren mehrere solcher Fälle gegeben habe, antwortet Frau Hönes, dass dies nicht der Fall sei, jedoch sei die Verwaltung nach dem Kommunalabgabegesetz verpflichtet und berechtigt vier Jahre rückwirkend Gebühren zu erheben.

 

Im Ergebnis des Meinungsaustausches wird das Verhalten der Verwaltung von den Ausschussmitgliedern kritisch beurteilt. Viel Ärger hätte vermieden werden können, wenn der der Gebührenbescheid entsprechende Erläuterungen enthalten tte und das an den Fachbereich gesandte Schreiben des Eingabeverfassers beantwortet worden wäre.

 

Frau Hönes sagt zu, die gegeben Hinweise aufzunehmen und das Mahnverfahren einzustellen.

 

Herr Wartenberg regt an, dass der Ausschuss diesen Fall der Beigeordneten des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz mit der Bitte zur Kenntnis geben sollte, dem Ausschuss zu erläutern, wie im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten das Beschwerdemanagement organisiert ist und wie durch Ihre Verwaltung kontrolliert wird, dass die Computerprogramme, mit denen Gebühren berechnet und eingezogen werden, fehlerfrei funktionieren.

 

Mit dieser Verfahrensweise sind die Mitglieder einverstanden.

 

 

Festlegung:

Der Eingabeverfasser erhält ein Abschlussschreiben.

 

Ein weiteres Schreiben geht an die Beigeordnete des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

 

 

 

 

 

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