10.01.2012 - 14 Eingabe 54/11 - Satzung über die Erstattung von...

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In seinem Schreiben schildert der Eingabeverfasser die finanzielle Belastung die der Familie dadurch entstanden sei, dass mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaket die Schülerfahrkosten nur noch bei Wahl derchstliegenden Schule erstattet werden.

Er appelliert an die Stadtverordneten eine Satzung zu beschließen, die eine Erstattung der Schülerfahrkosten vorsieht, unabhängig davon, ob die Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft gewählt wurde.

 

Herr Menzel erinnert in diesem Zusammenhang an den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE (DS 11/SVV/0740) und den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung von Schülerfahrkosten. Er gehe davon aus, dass dieser Antrag im Zusammenhang mit der Haushalsberatung 2012 behandelt werde und schlägt daher vor, die Eingabe zunächst bis dahin zurückzustellen.

 

Festlegung:

Der Eingabeverfasser erhält einen Zwischenbescheid und den Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE sowie den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wiedervorlage nach abschließender Beratung der DS 11/SVV/0740.

 

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