10.01.2012 - 15 Eingabe 55/11 - Mietvertrag mit dem Studentenwe...

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Der Eingabeverfasser schreibt, dass er  mit dem Studentenwerk Potsdam am 08.09.2011 einen Mietvertrag abgeschlossen habe. Da er aber dann einen Studienplatz in Berlin erhalten habe, ndigte er diesen mit Schreiben vom 20.09.2011. Obwohl es zu keiner Schlüsselübergabe kam, fordere nun das Studentenwerk die Miete für zwei Monate in Höhe von 440,--€.

Er bittet den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden um Hilfe.

 

Im Verlauf der Diskussion geht Herr Cornelius auf den Mietvertrag ein. Seiner Ansicht nach sei der Vertrag eindeutig, rechtlich sicher und müsse eingehalten werden.

 

Der Ausschussvorsitzende sieht eineglichkeit darin, dass sich der Eingabeverfasser an das Studentenwerk Potsdam wendet und um Erlass der Mietzahlung bittet. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass sich der Eingabeverfasser an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wendet.

Auch er würde sich im Namen des Ausschusses an das Ministerium wenden und darum bitten, sich für den Eingabeverfasser einzusetzen.

Mit dieser Verfahrensweise sind die Mitglieder einverstanden.

 

Festlegung:

Der Eingabeverfasser erhält ein Abschlussschreiben mit den  o.g. Hinweisen.

 

Ein weiteres Schreiben richtet der Ausschussvorsitzende an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

 

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