11.01.2012 - 4.9 Leitlinie Grundstücksverkäuf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Der Oberbürgermeister, Servicebereich Recht und Grundstücksmanagement
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 11.01.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Krusemark stellt die Leitlinie vor.
Herr Schultheiß fragt, ob eine Ausschreibung auch Pflicht sei, wenn das betreffende Grundstück zur Aufgabenerfüllung diene.
Frau Krusemark erläutert die Ausnahme bei sozialen und öffentlichen Belangen und beschränkt die Leitlinie auf nur frei zu vermarktende Grundstücke.
Herr Kühn fragt, warum diese Leitlinie nicht in vollem Umfang auch für städtische Unternehmen gelte.
Frau Krusemark äußert dazu, dass sich das objektiv als nicht praktikabel erweise, subjektiv aber machbar wäre.
Herr Kaminski bringt als Verbesserungsvorschlag zur Diskussion als Ergänzung den Oberbürgermeister zu beauftragen, dass auch bei Beteiligungen annähernd so zu verfahren ist.
Herr Teuteberg bringt als Verbesserungsvorschlag die Erweiterung, dass die Exposés auch im Bauausschuss vorzustellen sind.
Frau Krusemark gibt zu Kenntnis, dass dies dem Hauptausschuss obliege, ob und in welche Ausschüsse eine Vorlage zu überweisen ist.
Herr Exner bestätigt das, da der Hauptausschuss dann nach fiskalischen und anderen Interessen filtern kann. Er unterstütze auch eine Anlehnung der Unternehmen der Landeshauptstadt an diese Leitlinie, aber keine 1:1 Umlegung, da sich das Verfahren in den städtischen Unternehmen bereits bewährt hat und gut funktioniere.
Herr Dr. Stark möchte hierzu erst Erfahrungen mit der Leitlinie sammeln und später über eine Umlegung in den städtischen Unternehmen diskutieren.
Herr Waschkuhn möchte die Vorbefassung mit den Grundstücken so früh wie möglich im Hauptausschuss wissen, um rechtzeitig eingreifen zu können.
Herr Dr. Wegewitz verweist dazu auf Nr. 3 auf Seite 6 der Leitlinie.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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