23.05.2012 - 5.1 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner bringt den Eckwertebeschluss ein.

 

Herr Schubert bringt einen Änderungsantrag ein und stellt diesen vor.

 

Herr Kühn begrüßt die Chance, strategische Ziele mit dem rgertum aufzustellen und auch die vorgezogene Haushaltskonsolidierung, da so der politische Handlungsspielraum wächst.

 

Herr Schultheiß begrüßt das Einfrieren der freiwilligen Ausgaben auf dem Stand des Haushaltes 2012.

 

Herr Becker begrüßt den Doppelhaushalt, da er darin die Chance einer schnelleren Haushaltskonsolidierung sieht.

Er möchte im Punkt 14 der Anlage den Klammerausdruck streichen.

 

Herr Stab möchte einen Punkt 16 in der Anlage aufnehmen, in dem die betriebswirtschaftlichen Kosten der Sportanlagen aufgezeigt werden.

 

Herr Kaminski begrüßt die richtige Marschrichtung, sofern die Prüfungsergebnisse offen betrachtet und ausgewertet werden.

 

Herr Exner begrüßt auch diese richtige Marschrichtung, dass jedoch sehr viel Arbeit in der Verwaltung bedeutet.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den durch Herrn Becker und Herrn Stab ergänzten Änderungsantrag zur Abstimmung.

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1. Grundlagen für die detaillierte Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 sind:

·    die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung, die mit dem Haushaltsplan 2012 für das    Haushaltsjahr 2013 vorgegeben werden

·    der Bericht zu den finanziellen Rahmenbedingung für den Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1)

·    die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche (Anlage 2)

·    die von den Geschäftsbereichen definierten Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2013 (Anlage 3)

·    die Maßgaben zu den Konsolidierungspotentialen (Anlage 4).

Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von insgesamt 11,3 Mio. Euro soll nicht überschritten werden.

 

2. Die mit dem Haushaltsplan 2012 zugleich für das Haushaltsjahr 2013 bis 2015 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2013. Zur Absicherung der Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2013 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,7 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag soll im Rahmen der Erstellung des Finanzplanentwurfes für 2013 nicht überschritten werden.

 

3. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.                                        

 

4. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt in weiten Bereichen über eine moderne Infrastruktur sowie breite und qualitativ hochwertige Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Bildung. Dieses Angebot rechtfertigt eine sozialverträgliche und angemessene finanzielle Beteiligung der Bürger und Kunden der Landeshauptstadt Potsdam, so dass Maßnahmen zur Erreichung höherer Kostendeckungsgrade (Anpassung von Entgelten, Gehren und Hebesätzen) zu ergreifen sind.

 

6. Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung sind im Rahmen der Haushaltsplanung zu intensivieren. Folgende Zielsetzungen werden im Sinne eines investitionsorientierten Haushalts verfolgt:

a.      Einhaltung der beschlossenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2013 bei der Haushaltsplanaufstellung und dem Haushaltsbeschluss für 2013.

b.      Senkung der in der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2012 für 2014 ff. ausgewiesenen Fehlbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2013. Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2013 ist:

·         die Halbierung des in 2012 für 2014 geplanten Fehlbedarfs,

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

 

7. Zur Erreichung der in Ziffer 6 definierten Finanzziele sind neue, strukturell wirkende Haushaltssicherungsmaßnahmen mit einem hrlichen Gesamtkonsolidierungsbetrag von mindestens 7 Mio. Euro zu konkretisieren und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 mit vorzulegen.

 

Folgende Konsolidierungspotentiale sollen dazu entwickelt und realisiert werden:

 

a.      Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in einem sozialverträglichen und angemessenen Rahmen (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich bis 2 Mio. Euro ab 2013).

b.      Optimierung der Finanzströme zwischen der Landeshauptstadt und ihren Beteiligungen, Realisierung erhöhter Ausschüttungen. Darin eingeschlossen: Überprüfung der Notwendigkeit der Ko-Finanzierung des ÖPNV durch die Landeshauptstadt (Finanzierungsvertrag mit der SWP) und Erschließung weiterer Potenziale in einer Größenordnung von mindestens 1 Mio. Euro bis 1,5 Mio. Euro jährlich im Mittelfristzeitraum bis 2016.

c.      Verringerung der Zuschussbedarfe der Geschäftsbereiche durch Aufgabenkritik im Bereich der freiwilligen Leistungen, durch Prozessoptimierung und durch Erhung der Kostendeckungsgrade (Anpassung der Ertrags- und Aufwandstrukturen) in den Einrichtungen der Kernverwaltung und bei den zuschussabhängigen Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (zusätzliches Konsolidierungspotenzial jährlich von mindestens 4 Mio. Euro bei mittelfristiger Umsetzung).

d.      Einstellung der Begrüßungsgeldzahlungen an Studierende (Einsparung in Höhe von ca. 270 Tsd. Euro jährlich ab 2013).

 

Grundlage für diesen Konsolidierungsprozess sind die in Anlage 4 enthaltenen Maßgaben.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zur Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2012 einen Eckwertebeschluss für die Planung der Haushaltsjahre 2013 / 2014 vorzulegen. Dazu sind die die Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung fortzuschreiben.

 

2.      Ziel der Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 / 2014 ist:

·         die Erreichung des Haushaltsausgleichs in 2015,

·         die Erwirtschaftung eines Überschusses ab 2016.

 

3.      Der in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2013 ausgewiesene Fehlbedarf soll nicht überschritten werden.

 

4.      Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015 sollen die in der Anlage vorgelegten Maßnahmen geprüft und der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht bis Oktober 2013 vorgelegt werden. Werden mit den in der Anlage vorgelegten Maßnahmen der Haushaltsausgleich 2015 nicht erreicht, so wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung mit dem Bericht zur Entscheidung vorzulegen.

 

5.      Die Umstellung auf die strategische Haushaltsaufstellung erfolgt mit dem Haushaltsentwurf 2015.

 

6.      Die Erarbeitung von strategischen Zielen für die Stadt erfolgt auf der Grundlage der in den letzten Jahren beschlossenen  Konzepte. Diese werden zu einer Gesamtstrategie unter Auflösung von Zielkonflikten und Überprüfbarkeit der finanziellen Realisierungsmöglichkeiten zusammengeführt. Die Ziele werden mit den Bürgerinnen und Bürgern als Grundlage für die zukünftige strategische Haushaltsführung in einem prozessbegleitenden Verfahren entwickelt. Die Ziele werden vor Beginn der Eckwerteberatung für den Haushalt 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

 

7.      r die Haushaltsplanung werden folgende Termine festgelegt:

SVV-Termin              Maßnahme

Juni 2012              Grundsatzbeschluss und Vorlage Jahresabschluss 2009

              Oktober 2012              Vorlage des Eckwertebeschlusses und des Prüfberichtes über Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches im Jahr 2015

              Dezember 2012              Vorlage eines Berichtes über den Vorläufigen Ist-Stand für den Jahresabschluss 2010 im Finanzausschuss

              Januar 2013              Einbringung des Entwurfes der Satzung für den Doppelhaushalt 2013 /2014

              rz 2013              Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2010 und Beschluss des Doppelhaushaltes 2013/2014

              Juli (HA) 2013               Vorlage der korrigierten Eröffnungsbilanz und der fehlenden Jahresabschlüsse

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            5

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen