17.01.2012 - 3.7 Spielplatz im Karree Yorckstraße

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) berichtet, dass es in diesem Bereich nicht die Situation der Planungssteuerung gibt. Vielmehr gibt es einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan SAN P 01 „Block 27“. Dieser sieht eine sehr feingliedrige Regelung zum Blockinnenbereich vor.

Eine gesonderte Kinderspielfläche ist in der Planung nicht vorgesehen. Nur bei Mehrfamilienhäusern besteht die rechtliche Forderung, gemäß der Kinderspielplatzsatzung Kinderspielflächen unterzubringen. Es ist ein Mehrfamilienhaus vorgesehen; hierfür wird es entsprechend der Vorgaben der Kinderspielplatzsatzung auch eine Kinderspielfläche geben. Für die 29 Reihenhäuser ist dies nicht erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass entsprechende Flächen individuell vorgesehen werden. Es besteht auch kein Raum für städtebauliche Verträge.

Im Bereich der Plantage auf der gegenüber liegenden Seite der Yorckstraße ist eine öffentliche Kinderspielfläche vorgesehen.

Als Quintessenz hält Herr Goetzmann fest, dass ein rechtlich aussteuerbarer Raum nicht vorhanden ist.

 

 

Der Antrag wird durch den Antragsteller, Herrn Heuer, zur Beratung in der Fraktion zurückgestellt.

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