17.01.2012 - 3.5 Potsdamer Mitte: Überarbeitung des Bieterverfah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein. Sie bittet diesen als Einladung zu verstehen. Die Beratung im Gestaltungsrat sollte dazu dienen, weitere Anregungen in den Antrag einfließen zu lassen. Hinsichtlich der bereits im Antrag formulierten Anregungen wäre Frau Hüneke dankbar für weitere Anregungen, so dass gemeinsam mit dem Gestaltungsrat weiter daran gearbeitet werden könnte.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) betont, dass Einigkeit auch mit dem Gestaltungsrat besteht, dass das Verfahren in Ruhe und Sorgfalt reflektiert werden muss. Dafür gebe es ausreichenden Zeitraum. Zielsetzung sollte die Wahl eines möglichst einfachen Verfahrens sein, welches nicht immense Höhen von Hürden (Vorleistungen) voraussetzt.

Herr Goetzmann sieht einen gehörigen Optimierungsbedarf, dieser bedarf der Analyse des bisherigen Prozesses. Anregungen der Verwaltung mit auf den Weg zu geben, sei hilfreich. Jedoch nicht durch feste Verankerung in Form eines STVV-Beschlusses. Die Verwaltung verfolge vielmehr die Marschroute, die Auswertung/Analyse vorzunehmen und über das Ergebnis zu berichten. Daraus könne der Anspruch für Folgeverfahren formuliert werden und in die weitere Diskussion einfließen.

 

 

Herr Kirsch spricht sich u.a. gegen die im Antragstext erfolgte Beschränkung auf in Potsdam ansässige Firmen und Potsdamer Bürgerinnen und Bürger aus. Die Bevorzugung hält er nicht für angebracht.

 

 

Herr Klipp bestätigt, dass hier keine Eile besteht und bittet der Verwaltung die erforderliche Zeit zur Auswertung zu geben; ca. bis Ende des Jahres 2012. Das Verfahren sei erst beendet, wenn die Rücktrittsrechte in den Kaufverträgen ablaufen sind. Außerdem sollte das Verfahren vereinfacht und nicht weitere Bedingungen aufgesattelt werden.

 

 

Frau Hüneke erklärt sich daraufhin bereit, die Terminstellung aus dem Antragstext heraus zu nehmen und bittet um Abstimmung der entsprechend geänderten Fassung.

 

 

Herr Pfrogner schlägt vor, zusätzlich in der 1. Zeile hinter Potsdamer Mitte – bis zu den nächsten Bieterverfahren – einzufügen.

 

 

Frau Hüneke übernimmt den Vorschlag von Herrn Pfrogner.

 

 

Herr Goetzmann regt nochmals an, das Angebot auf der Ebene unterhalb eines Stadtverordnetenbeschlusses zu halten. Die Verwaltung ist offen für alle Anregungen, um das Verfahren zu optimieren. Gegen eine Vororientierung der Kriterien bzw. Vorgabe von Leitlinien äert er jedoch Bedenken.

 

Herr Dr. Gunold schlägt vor, nur den 1. Absatz des Antragstextes stehen zu lassen, so dass keine Vorwegnahme erfolgt.

 

 

Herr Teuteberg schließt sich dem Hinweis von Herrn Kirsch hinsichtlich eines diskriminierungsfreien Verfahrens an und bittet um eine neutralere Formulierung.

 

 

Herr Pfrogner nimmt Bezug auf den regionalen Bezug und teilt mit, dass bei Wettbewerben eine regionale Einschränkung wettbewerbswidrig sei.

 

Herr Dr. Gunold stellt den GO-Antrag, die Anregungen aus dem Beschlusstext herauszunehmen und nur den ersten Absatz im Beschlussvorschlag zu belassen. Alles andere sollte in die Begründung einfließen.

 

 

Frau Hüneke übernimmt den Vorschlag.

 

 

Der durch die Antragstellerin wie folgt geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Bieterverfahren Potsdamer Mitte bis zu den nächsten Bieterverfahren zu überarbeiten und das Ergebnis der StVV im März 2012 zur Bestätigung vorzulegen. Bei der Erarbeitung soll der Gestaltungsrat einbezogen werden.

 

 

Die nachfolgenden Anregungen werden  aus dem Beschlusstext herausgenommen und in die Begründung übernommen:

Folgende Änderungen werden angeregt:

-          Die im Leitbautenkonzept bereits als positiv bewertete Investition durch in Potsdam ansässige Firmen und Potsdamer Bürgerinnen und Bürger soll in den Zuschlagskriterien verankert werden.

-          Der Ausschluss, dass Firmen oder Firmenteile benachbarte Grundstücke erhalten können, muss eindeutig sein.

-          r die Vergabe von mehr als einem Grundstück an einen Bieter aus besonderem Grund, soll die Einschränkung auf max. zwei Grundstücke erfolgen.

-          Die Einbeziehung des Gestaltungsrates ist im Verfahren zu verankern.

-          In der Bewertung des Preisangebotes soll das entstehende Wirtschafts- und Steueraufkommen Berücksichtigung finden.

 

Vor dem Zuschlag soll eine öffentliche Vorstellung der Architektur- und Nutzungsentwürfe bei Wahrung der Anonymität der Anbieter möglich sein.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            9

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              1